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Vermögensverwalter Stefan Wallrich Leerverkäufe – Fluch oder Segen?

Stefan Wallrich, Vorstand beim Frankfurter Vermögensverwalter Wallrich Wolf Asset Management
Stefan Wallrich, Vorstand beim Frankfurter Vermögensverwalter Wallrich Wolf Asset Management | Foto: Wallrich Wolf Asset Management

Technisch betrachtet handelt es sich bei Leerverkäufen um einen relativ einfachen Vorgang. Ein Anleger leiht sich gegen eine Gebühr bei einem Counterpart - meist über seine Bank oder seinen Broker - Aktien eines bestimmten Unternehmens und verkauft diese über die offiziellen Börsen oder sogenannte Dark Pools, also bank- oder börseninterne Handelsplattformen, die nicht den Regeln der europäischen Börsenaufsicht unterliegen, weiter. Dies geschieht in der Hoffnung beziehungsweise Erwartung, dass der Kurs der besagten Wertpapiere fällt, und eine spätere Eindeckung zu günstigeren Preisen möglich ist. Gelingt dies, ist die Spekulation aufgegangen.

Neben diesen gedeckten sind auch ungedeckte Leerverkäufe möglich. In diesem Fall hat sich der Investor noch nicht einmal die Papiere geliehen. Im Extremfall könnten negativ gestimmte Anleger damit eine große Menge an Aktien auf den Markt werfen und mangels hinreichender Aufnahmebereitschaft des Marktes den Preis dadurch nach unten drücken. Dabei macht sich der Verkäufer den Umstand zunutze, dass ihm zur Lieferung der Aktien eine gewisse Frist eingeräumt wird.

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An den deutschen Wertpapierbörsen sind dies beispielsweise zwei Tage, auf nicht regulierten Handelsplattformen sind aber auch längere Zeiträume möglich. Zumindest hierzulande finden größere Leerverkäufe übrigens keineswegs im Verborgenen statt. So müssen alle Nettoleerverkaufspositionen, die mehr als 0,5 Prozent des ausstehenden Aktienvolumens eines Unternehmens ausmachen, im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

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