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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Vertrieb an Kleinanleger bald verboten? Bafin setzt binäre Optionen auf die schwarze Liste

Elisabeth Roegele: Die Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mahnt: „Binäre Optionen können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.“
Elisabeth Roegele: Die Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mahnt: „Binäre Optionen können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.“ | Foto: © Schafgans DGPh / BaFin

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