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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

„Vitality“-Tarif Verbraucherschützer klagen gegen BU-Tarif

Yoga-Kurs: Teilnehmer des Vitality-Programms der Generali können ihren Versicherungsbeitrag drücken, indem sie gesundheitsbewusst leben.
Yoga-Kurs: Teilnehmer des Vitality-Programms der Generali können ihren Versicherungsbeitrag drücken, indem sie gesundheitsbewusst leben. | Foto: Foto von Elly Fairytale von Pexels

Der Bund der Versicherten (BdV) startet einen Rechtsstreit mit der zum Versicherungskonzern Generali gehörenden Dialog Lebensversicherung. Die Verbraucherschützer kritisieren in ihrer Klage „undurchsichtige Bedingungen des Fitness-Tarifs Vitality“. Dieses Gesundheitsprogramm für Dialog-Kunden beinhaltet unter anderem Nachlässe beim Nettobeitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung „SBU-professional Vitality“.

Je mehr Punkte die Teilnehmer des Programms als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten sammeln, desto höher ist ihr Vitality-Status und umso höhere Rabatte werden ihnen bei Partnerunternehmen gewährt. Laut der Kritik des BdV sei dem Vertrag allerdings „an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist“. Eine mögliche Veränderung der Prämie könnten die Versicherten deshalb „weder vorher absehen, noch nachher überprüfen“.

Die Verbraucher „erfahren nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem versäumt der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch ausbleiben können“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Wir haben die Dialog aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben.“

Reaktion der Generali

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„Die erwähnte Klage liegt uns bisher nicht vor“, erklärt ein Sprecher der Generali auf Anfrage von DAS INVESTMENT. „Wir wissen deshalb nicht, mit welchen rechtlichen Argumenten der BdV die Wirksamkeit unserer Versicherungsbedingungen angreift.“ Klar sei aber, dass das Vitality „einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leistet, indem das Programm in Deutschland bereits Tausende zufriedene Kunden zu einem gesundheitsbewussten und gesünderen Leben motiviert.“

„Das Programm richtet sich nicht nur an Sportbegeisterte, sondern es belohnt seine Mitglieder auch für das Absolvieren von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen sowie für sportliche Betätigung“, so der Generali-Sprecher weiter. „Dabei erfüllt das Gesundheitsprogramm Generali Vitality die höchsten Datenschutzanforderungen“, reagiert auf eine frühere Kritik von Verbraucherschützern an einem „zweifelhaften Umgang mit Kundendaten“.

Überschüsse betroffen

Axel Kleinlein, Bund der Versicherten

Doch die Mängelliste des BdV geht noch weiter: Die Dialog kläre „die Versicherten auch nicht darüber auf, welche Konsequenzen sich aus dem zugrunde liegenden Überschussbeteiligungsmodell auf eine mögliche Prämienrabattierung ergeben können. Entfallen oder verringern sich nämlich die Überschüsse des Versicherers, kann es sein, dass der Rabatt geringer ist oder ganz entfällt – auch, wenn sich der Vitality-Status im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert oder gar verbessert hat.“

„Außerdem nimmt der Wert eines individuell gesammelten Punktes ab, je mehr Punkte das teilnehmende Versichertenkollektiv gesammelt hat. Denn die Rabatte, die gewährt werden können, sind durch die Höhe der zu verteilenden Überschüsse begrenzt“, so der BdV weiter. Je „gesundheitsbewusster“ sich das Kollektiv also verhalte, desto weniger individueller Rabatt könne erlangt werden. Auch diese wichtige Information halte der Versicherer den Verbrauchern vor, kritisiert Kleinlein.

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