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3 Urteile zu Versicherungsvertretern Von Provisionen und Betriebsgeheimnissen

Eine Frau sieht auf einen Bildschirm
Eine Frau sieht auf einen Bildschirm: Unbefugtes Speichern von Daten und Betriebsgeheimnissen kann zur außerordentlichen Kündigung eines Handelsvertreters führen. | Foto: imago images/Maskot

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ging es um eine Handelsvertreterin. Deren Handelsvertretervertrag war nach mehr als 20 Jahren außerordentlich gekündigt worden – wegen „unbefugten Speicherns von Daten und Betriebsgeheimnissen“. Der Vorwurf galt allerdings dem Ehemann der Vertreterin. Dieser hatte mit Einverständnis aller Seiten die Handelsvertretertätigkeit ausgeübt. Gegen die außerordentliche Kündigung klagte nun die Handelsvertreterin.

Sie machte Ansprüche auf Schadenersatz und Handelsvertreterausgleich geltend. Denn zwei Tage nach der außerordentlichen Kündigung hatte sie selbst ihren Handelsvertretervertrag gekündigt. In einem erstinstanzlichen Teilurteil hatte das Landgericht Ingolstadt der Gesellschaft Recht gegeben und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bestätigt. Die Klageanträge der Handelsvertreterin auf Zahlung von 178.500 Euro sowie auf Erteilung eines Buchauszugs über alle abgeschlossenen Geschäfte wies es ab. Gegen dieses Teilurteil...

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