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„Komplexe neue Regeln“ Kritik am Entwurf zur neuen Aufsicht für Wertpapierfirmen

Die Bundestagsabgeordnete Katja Hessel (FDP) leitet die Sitzungen des parlamentarischen Finanzausschusses.
Die Bundestagsabgeordnete Katja Hessel (FDP) leitet die Sitzungen des parlamentarischen Finanzausschusses. | Foto: IMAGO / Future Image

Die Bundesregierung will zwischen Wertpapierinstituten und Banken eine schärfere Trennlinie ziehen. Wertpapierfirmen, die keine Banken sind – die also keine Einlagen annehmen –, sollen zukünftig anders beaufsichtigt werden. Das Vorhaben entstammt einer EU-Richtlinie. Passend dazu hat die Bundesregierung im Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Richtlinie in hiesiges Recht übersetzen soll. Der Entwurf liegt aktuell dem Bundestag vor. Anfang der Woche hat sich der parlamentarischen Finanzausschuss mit dem Thema befasst.

Bisher unterliegen hiesige Wertpapierfirmen, ebenso wie Banken, dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG). In Zukunft sollen sie dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unterfallen. Der WpIG-Entwurf stuft das Aufsichtsregime dabei ab, je nach Größe der Unternehmen. Er unterscheidet zwischen kleinen, mittleren und großen Wertpapierhäusern.

Das Thema stößt bei Branchenvertretern auf unterschiedliche Resonanz. Vor dem Finanzausschuss des Bundestags haben Interessenvertreter jetzt dazu Stellung genommen. Über die Experten-Auftritte berichtet der Bundestag auf seiner Internetseite.

„Komplexe Regelungen“

Demnach ist man beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mit der Herauslösung der Gesellschaften aus dem nach Sicht des Verbands umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz grundsätzlich zufrieden. Allerdings beklagte BVI-Expertin Peggy Steffen im Gegenzug „sehr viele neue komplexe Regelungen“. Diese seien für die betroffenen Firmen mit hohem Aufwand verbunden. Steffen forderte zudem eine klare Abgrenzung, für welche Firmen zukünftig welches Gesetz gelten solle. Die Richtlinie mache klarere Vorgaben als der hiesige Gesetzgeber.

Das neue Gesetz entlast allein kleine Wertpapierdienstleister, schätzte Michael Sterzenbach vom Bundesverband der Wertpapierfirmen ein. Mittelgroße Unternehmen hätten mit ihm einen ebenso hohen Aufwand wie mit den Regeln des Kreditwesengesetzes. Als problematisch erachtet es Sterzenbach, dass laut dem WpIG-Entwurf selbst kleine Häuser sofort unter die Regulierung für mittelgroße Institute fielen, sobald sie auch nur geringfügig Eigenhandel betrieben. Das zöge wesentlich strengere Regulierung und hohe Eigenkapitalanforderungen nach sich.

Nero Knapp, Justiziar beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter, machte auf die Situation der zumeist kleinen freien Vermögensverwaltungen aufmerksam. Das geplante Gesetz entlaste diese Firmen nicht wirklich. Als Beispiel nannte Knapp die vierteljährliche Meldepflicht für Finanzinformationen. Diese verursache einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und sollte daher nur einmal jährlich durchgeführt werden.

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Lob für den Gesetzentwurf kam von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Das WpIG sorge für eine Aufsicht, die sich an Geschäftsmodell und Risiko der Unternehmen orientiere, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Allerdings kritisierte Rechtsanwalt Marc Liebscher, Sprecher der Schutzgemeinschaft, die unklare Aufgabenverteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Bundesbank. Bei der Beaufsichtigung der Wertpapierfirmen drohten sowohl Streitigkeiten als auch Wahrnehmungslücken.

„Weitestgehend einverstanden“

Klaus-Eckart Wolf von der Bafin wies Bedenken über möglicherweise unagemessen hohe Eigenkapitalanforderungen für einige Unternehmen zurück. Für die meisten Wertpapierfirmen werde sich unter dem neuen Gesetz nichts ändern. Vereinzelt könnten Eigenhändler zwar mehr Eigenkapital vorhalten müssen, bei anderen wiederum könnte es allerdings auch weniger sein.

„Weitestgehend“ einverstanden mit dem Regierungsentwurf zeigte sich  Rudi Röglin von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). In Fragen der Anlegerentschädigung werde es unter dem geplanten WpIG keine Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage geben.

Deka-Manager Info Speich kritisierte vor dem Finanzausschuss eine derzeit wahrgenommene europäische „Regulierungswelle“. Viele Vorhaben seien nicht aufeinander abgestimmt und widersprüchlich. Im Bereich Finanzanlage ziehe die EU-Regulierung steigende Kosten für Anleger nach sich, so Speich.

Das geplante WpIG beruht auf der europäischen Richtlinie IFD (Investment Firm Regulation). Mit der Richtlinie verknüpft ist die europäische Verordnung IFR (Investment Firm Regulation). Die neuen Regeln für Wertpapierinstitute sollen die europäische Finanzgesetzgebung harmonisieren und damit ein Baustein auf dem Weg zur europäischen Kapitalmarktunion sein.

Das neue Aufsichtsregime – und damit auch das WpIG – soll am 26. Juni 2021 in Kraft treten. Vorher muss noch der Bundestag darüber abstimmen.

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