Wegen fallender Überschussbeteiligung Generali verteuert BU-Versicherungen

Die Münchener Generali Versicherung senkt die Überschussbeteiligung in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Als Grund für diesen Schritt nennt das Unternehmen die Niedrigzinsphase. In der Konsequenz hat das steigende Beiträge für BU-Verträge zur Folge.
Das geht aus einem Schreiben an Generali-Kunden hervor, das der Rostocker Versicherungsmakler Alexander Schierstedt auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Betroffen sind Verträge vor 2015
Die Maßnahme betrifft Generali-Kunden mit einer BU-Police, die vor 2015 abgeschlossen wurde, also einem Rechnungszins von mindestens 1,25 Prozent unterliegt und die zugleich nach dem Prinzip der Beitragsverrechnung (Beitragssofortabzug) funktioniert.
In einem Kundenbeispiel, auf das der Rostocker Makler verweist, sind statt bisher knapp 93 Euro im Monat ab 1. Juni 2018 rund 100 Euro zu zahlen. Das bedeutet eine Steigerung von rund 8 Prozent – eine vertretbare Erhöhung, wie der Makler findet.
Bei der WWK gab es drastischere Erhöhungen
Das sei im Falle der WWK nicht so gewesen. Hier stiegen die Beiträge um bis zu 40 Prozent.
Von einer Kündigung raten die Experten aus Rostock ihren Generali-Kunden jedenfalls ab. Sie vermuten jedoch auch, dass der Versicherer weitere Anpassungen bei den Invaliditätsversicherungen vornehmen wird.