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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Untreue S&K-Gründer zu 8,5 Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Frankfurt hat die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt. Jonas K. und Stephan S. müssen für jeweils achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Urteil blieb das Landgericht Frankfurt in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Strafrahmen.

Neben Untreue warf die Staatsanwaltschaft den beiden S&K-Gründern zunächst auch schweren banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Um das Verfahren nach 19 Monaten Verhandlungen zu beschleunigen, ließ die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf jedoch vor kurzem fallen. Auf das zu Strafmaß soll dies nach Angaben des Oberstaatsanwalts jedoch kaum Auswirkungen gehabt haben. Den durch S. und K. verursachten Schaden beziffert das Gericht auf rund 90 Millionen Euro.

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Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht entschied zudem, die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß zu setzen. Ihre Reststrafen müssen sie später antreten.

Und was bedeutet dieses Urteil für Anleger, die ihr Geld durch S&K verloren haben? Sie sollten ihre Ansprüche prüfen lassen und dabei nicht nur Jonas K. und Stephan S. als Anspruchsgegner in Betracht ziehen, rät Hilmar Heinze, Geschäftsführer beim Deutschen Finanzmarktschutz Verein (DFMS). „Auf diese Weise gelingt es den Geschädigten, die Verluste so gering wie möglich zu halten.“

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