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Zeit für ein Geschenk Warum Krisen ein guter Zeitpunkt sind, Vermögen zu übertragen

Schwarzweiß-Fotos aus dem Familienalbum: Per Schenkung lässt sich Vermögen an die nächste Generation übertragen
Schwarzweiß-Fotos aus dem Familienalbum: Per Schenkung lässt sich Vermögen an die nächste Generation übertragen | Foto: Pixabay

Die Corona-Krise stellt unser Finanz- und Wirtschaftssystem auf eine harte Probe. Angesichts der Corona-Krise geraten auch Vermögensinhaber in eine kritische Situation. Ob Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile: Ende 2020 und möglicherweise auch 2021 könnte sich ein Wertverlust abzeichnen. Das hat allerdings auch positive Effekte.

Andreas Otto Kühne
Foto: BKL Fischer Kühne + Partner

Bei Schenkungen bemisst sich die Schenkungsteuer am steuerlichen Wert der Vermögensanlagen. Dieser Wert liegt aktuell vielfach deutlich niedriger als noch vor einigen Monaten. Wer perspektivisch eine Schenkung plant, sollte sein Vorhaben jetzt prüfen und unter Umständen vorziehen. Dies gilt erst recht, wenn der Wertverlust vorübergehend ist und sich langfristig eine Erholung abzeichnet.

Wer sein Vermögen schon zu Lebzeiten weitergibt, kann von persönlichen Freibeträgen bei der Schenkungsteuer profitieren. Es gelten dieselben Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Sie können allerdings alle zehn Jahre neu genutzt werden. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Kindern sind es 400.000 Euro. Schenkungen an Enkel bleiben bis 200.000 Euro steuerfrei.

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Ist der Beschenkte kein engerer Verwandter, liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro. Aus wirtschaftlicher Sicht lassen sich in der Krise mehr Vermögenswerte in den gesetzlichen Freibeträgen unterbringen als vor oder nach der Krise. So gewinnen Schenkende mehr Spielraum für steuerfreie Übertragungen oder können die anfallende Schenkungsteuer deutlich senken.

Handlungsbedarf besteht auch, da Steuererhöhungen zukünftig immer wahrscheinlicher werden. Angesichts der massiven Verschuldung aller öffentlichen Haushalte ist eine Erhöhung der Erbschaftsteuer nicht auszuschließen und gegebenenfalls – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken – auch die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Wer kurzfristig agiert, sichert sich noch die Vorteile des geltenden Steuerrechts. Eine geschickte Vermögensverteilung im Familienkreis kann Belastungen im Falle einer etwaigen Vermögensteuer deutlich abschwächen.

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