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Altersvorsorge in Deutschland Online-Portal für alle Renten soll 2022 starten

Von in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Mehr Durchblick bei den drei Säulen der Altersvorsorge: Im Rentenalter beziehen viele Deutsche gleichzeitig Geld aus der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorgeverträgen.
Mehr Durchblick bei den drei Säulen der Altersvorsorge: Im Rentenalter beziehen viele Deutsche gleichzeitig Geld aus der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorgeverträgen. | Foto: Foto von Tatiana von Pexels
Hans-Joachim Zwiesler, Universität Ulm

Wieviel Geld werde ich im Rentenalter insgesamt zur Verfügung haben? Die Antwort auf diese Frage sollen deutsche Verbraucher künftig leichter finden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt einen Referentenentwurf an die betroffenen Verbände versand, in dem konkrete Details eines neuen Online-Portals genannt sind. Dort sollen Vorsorgesparer von Herbst 2022 alle Rentenansprüche aus den unterschiedlichen Säulen der Altersvorsorge zusammengefasst an einem Ort finden. Das Ziel: Jeder Bürger soll sich an einer zentralen Stelle darüber informieren können, was er an Rente zu erwarten hat – ganz gleich, ob als gesetzliche Rente, Betriebsrente oder Privatvorsorge.

Grundlage des Entwurfs ist in weiten Teilen eine Studie, die das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon im vorigen Jahr gemeinsam präsentierte. In seinem Forschungsprojekt für das BMAS und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) untersuchte der Ulmer Universitätsprofessor Hans-Joachim Zwiesler die Grundlagen für die säulenübergreifende Renteninformation. Sein Fazit: Der Weg zu einem übersichtlichen Informationssystem zur Altersvorsorge ist nicht einfach, aber machbar. Der Mathematiker mit den Arbeitsschwerpunkten Versicherungswesen und Risikomanagement empfiehlt einen stufenweise Beginn, um schnell starten zu können.

In einer ersten Stufe sollen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen zusammengefasst werden, die schon regelmäßig sogenannte Standmitteilungen versenden. Das sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und Versicherungsunternehmen vor allem große Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Andere Leistungen, zum Beispiel aus der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken und der weiteren betrieblichen und privaten Vorsorge, können dann nach und nach ergänzt werden. „Es ist nicht sinnvoll zu warten, bis alles unter einem Hut ist”, erklären Gundula Dietrich und André Geilenkothen, beide Partner bei Aon.

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Mehr Transparenz in der Altersvorsorge

Ein stufenweises Vorgehen empfiehlt die Studie auch für die Art der Informationen. Ein kompletter Überblick für alle über die zu erwartenden Leistungen brauche Zeit: „Schon ein reiner Überblick über vorhandene Altersvorsorgeprodukte an einer zentralen Stelle würde die gegenwärtige Situation deutlich verbessern”, sagt Studienautor Zwiesler. Die Anbieter sollten demnach gesetzlich verpflichtet sein, die Daten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Für bereits bestehende Verträge sollte aber eine Übergangsfrist eingeplant werden. Auf der Empfehlungsliste der Studienautoren steht außerdem der möglichst einfache Export der Daten. Diese könnten als Grundlage für eine fundierte Altersvorsorgeberatung dienen.

Im Sinne des Datenschutzes sei es weder zweckmäßig noch notwendig, alle Informationen der unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen an einer Stelle zu speichern. Vielmehr sollten die jeweiligen Daten erst durch die Nutzer der Plattform abgerufen werden, erklärt Aon-Partnerin Dietrich. Sie erwartet, dass das neue System die gesamte Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der betrieblichen Altersversorgung beschleunigen wird. „Für große Bereiche der bAV wird es zwar zunächst keine Verpflichtung geben. Wir erwarten dennoch, dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für die Zukunft.”

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