LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

2,2 Milliarden Euro gefordert Bayer drohen jetzt auch Klagen in Deutschland

Ein Landwirt versprüht Insektenschutzmittel auf einem Acker bei Goslar
Ein Landwirt versprüht Insektenschutzmittel auf einem Acker bei Goslar: Die Übernahme des US-Konzerns Monsanto hat sich für Bayer nicht ausgezahlt. | Foto: imago images / Martin Wagner

Bayer droht nun auch in Deutschland Ärger: 320 Investoren haben Klage gegen den Chemiekonzern eingereicht. Vor dem Landgericht Köln wollen sie Schadensersatz von rund 2,2 Milliarden Euro erstreiten. Geklagt haben unterschiedliche Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer und Pensionsfonds aus Deutschland und anderen EU-Staaten, Nordamerika, Asien und Australien, aber auch Privatanleger. Das berichtet die Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die die Kläger in dem Prozess vertritt.

Die Investoren werfen Bayer vor, nicht ausreichend über wirtschaftliche Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto informiert zu haben. Monsanto ist Hersteller des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, Handelsbezeichnung Roundup, das inzwischen vom Markt genommen ist. Es steht im Verdacht, Krebserkrankungen zu begünstigen. In den USA hatten erkrankte Glyphosat-Nutzer gegen Monsanto geklagt.

Zu viel für die Bayer-Aktie gezahlt

Die von der Kanzlei Tilp vertretenen Investoren beziehen sich auf den Zeitraum vom 14. September 2016 bis einschließlich 19. März 2019. In dieser Zeit habe Bayer wichtige Informationen gegenüber dem Kapitalmarkt zurückgehalten, lautet der Vorwurf.

„Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen. Dies hat Bayer nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen. Die Kläger haben deshalb die Bayer-Aktien zu teuer erworben, weshalb Bayer nach unserem Dafürhalten auf Schadensersatz haftet“, sagt Tilp-Rechtsanwalt Axel Wegner. 

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Bayer hatte am 23. Mai 2016 angekündigt, Monsanto übernehmen zu wollen, am 7. Juni 2018 wurde der Deal vollzogen. 63 Milliarden US-Dollar zahlte Bayer für den US-Konzern – die bis dato höchste Summe, die bei einer Übernahme in Deutschland geflossen war. Kurz darauf wurde Bayer in den USA zu umfangreichen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Die Aktie des brach daraufhin massiv ein. Allein im Nachgang des ersten US-Urteils gegen Monsanto habe Bayer 30 Milliarden Euro Marktkapitalisierung eingebüßt, erinnert man bei Tilp.

Sammelklageverfahren geplant

Die Kanzlei hatte bereits 2020 einen Privatanleger in einem Pilotverfahren vertreten und andere Investoren aufgerufen, sich einem Sammelverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Den Verfahrensantrag hat das Landgericht Köln im Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Musterverfahren könne möglicherweise noch 2022 beginnen, nimmt man bei Tilp an. Ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt, steht allerdings noch nicht sicher fest.

Bayer verwehrt sich indessen gegen die Vorwürfe. Gegenüber der Wirtschaftswoche kommentierte der Konzern: „Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet“. Bayer habe die Gesetze eingehalten und sei seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen. Den zu übernehmenden Konzern Monsanto habe man im Vorfeld zudem gebührend sorgfältig geprüft.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen