Gesetzlichen Krankenversicherung: Versicherungspflichtgrenze steigt um 3,5 Prozent
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Medizinische Geräte im Krankenhaus | © fernando zhiminaicela / Pixabay
Medizinische Geräte im Krankenhaus. Bildquelle: fernando zhiminaicela / Pixabay
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Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt um 2.250 Euro auf 66.600 Euro. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen darunter liegt, bleiben in der GKV pflichtversichert: Nur wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach dem Bruttoeinkommen der oder des Versicherten. Hierbei wird es jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Dieser Wert steigt jetzt um 1.800 Euro auf 59.850 Euro pro Jahr beziehungsweise um 150 Euro auf 4.987,50 Euro pro Monat.