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in AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

BdV und AfW fordern Wechselrecht Vermittler sollen Lotsen bei Run-Offs werden

AfW-Vorstand Norman Wirth (l.) und BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein wollen die Rechte der Versicherten bei einem Run-Off stärken.
AfW-Vorstand Norman Wirth (l.) und BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein wollen die Rechte der Versicherten bei einem Run-Off stärken. | Foto: DAS INVESTMENT
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Der Bund der Versicherten und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW haben jetzt ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt. Darin fordern sie ein „faires Wechselrecht“ für Kunden, deren Lebensversicherungen an einen Bestandsabwickler übertragen werden. Für die Kunden bleibe bei einem so genannten Run-Off zwar alles beim Alten. Doch die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) deutet auf einen schlechteren Service gegenüber den Kunden hin.

Außerdem kritisieren die beiden Verbände die schlechtere Informationspolitik der Run-Off-Plattformen: Die Kunden erhalten erst im Nachhinein ein schwer verständliches Schreiben, wonach sich ihre Versicherungsgesellschaft geändert habe. Laut BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein ist das ein unwürdiger Umgang mit den Versicherten, die ihre Altersvorsorge vertrauensvoll in die Hände der Assekuranz gegeben hätten. Sie sollten eher als gleichberechtigter Vertragspartner angesehen werden.

Generali-Deal gilt als wegweisend

Als Initialzündung der aktuellen Initiative nennt Kleinlein einen Mega-Deal mit Signalwirkung für die deutsche Branche: Die Bafin gab im Frühjahr nach neunmonatiger Prüfung grünes Licht für den Verkauf von rund 4 Millionen Verträgen über Lebensversicherungen der Generali an den Bestandsabwickler Viridium. „Wir erwarten nach dem Generali-Deal weitere Run-Offs und damit viele Millionen weiterer Betroffener“, erklärt BdV-Sprecher Kleinlein. Das schade der gesamten Versicherungsbranche.

„Die Verbraucher haben ihre Lebensversicherungen regelmäßig im Vertrauen auf die Stabilität der gewählten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und werden jetzt reihenweise enttäuscht“, sagt auch AfW-Vorstand Norman Wirth. Doch für die verärgerten Kunden komme eine normale Kündigung oft nicht in Frage. Denn dann gehe die weiterhin gewünschte Absicherung verloren. „Versicherte brauchen eine Möglichkeit, auch bei einem Wechsel den Todesfall- oder Invaliditätsschutz weiter behalten zu können.“

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