Blog von Axel Kleinlein „Nur mit einer Hauruck-Aktion konnten Pleiten verhindert werden“
Vor Jahren hätten die Lebensversicherer versprochen, dass die „garantierten Leistungen“ ihrer Produkte nicht so wichtig seien. Vielmehr käme es auf die Überschussbeteiligung an. Zwar sei nicht zu garantieren, wie hoch diese Beteiligung ausfalle, doch dass es sie gebe, sei unstrittig. So führt Verbraucherschützer Axel Kleinlein die Leser in seinem neuesten Blogbeitrag ins Thema Garantien ein.
Und nun, so Kleinlein, habe die Branche klammheimlich diese Garantie aufgekündigt. „Denn die Versicherer haben sich massiv verkalkuliert“, schreibt der BdV-Chef weiter. „Bei den Garantiezinsen ging es besonders schief. Nur mit einer Hauruckaktion und Lockerung bei der Zinszusatzreserve konnten im letzten Jahr vermutlich Pleiten verhindert werden.“
Nun doch keine Garantie?
Die Versicherer täten nun so, als hätten sie nie eine Garantie auf die Überschüsse ausgesprochen. Nach dem Motto: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Kleinlein: „Da tut man lieber so, als hätte man nie garantiert, dass die Kundinnen und Kunden angemessen an den Überschüssen beteiligt werden sollen.“ Die Gewinne würden stattdessen an die Muttergesellschaften abgeführt – ohne die Versicherungsnehmer zu beteiligen.
Hallo, Herr Kaiser!
Dem Gegenargument, dass es doch jetzt richtig hohe Überschüsse von 3 Prozent gebe, nimmt Kleinlein gleich den Wind aus den Segeln. „Denn von diesen Überschussdeklarationen profitieren nur diejenigen, die einen Vertrag mit einem niedrigen Garantiezins haben.“ Das seien nur wenige und sie hätten auch wenig angespart. Viele Überschüsse würden da nicht ausgezahlt.
Nur mit „Hilfe der Politik“ funktioniere laut Kleinlein die „Misswirtschaft der Versicherungsunternehmen“. Und das gehe zu Lasten der Kunden und ihrer Altersvorsorge. Es sei Zeit, dass „die Versicherer endlich wirklich an dem gemessen würden, was sie früher garantiert haben“ – ohne Rechentricks.