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Kundennutzen Das schreibt Bafin Lebensversicherern in ihrem Merkblatt vor

Logo der Bafin an einem Verwaltungsgebäude der Behörde in Frankfurt am Main
Logo der Bafin an einem Verwaltungsgebäude der Behörde in Frankfurt am Main: Die Behörde hat nun ihr „Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen“ veröffentlicht. | Foto: Imago Images / Hannelore Förster

„Schon in wenigen Wochen wollen wir unser finales Merkblatt zum Wohlverhalten der Lebensversicherer veröffentlichen,“ erklärte Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin, am vergangenen Mittwoch. Nun ist es soweit. Am gestrigen Montag hat die Finanzaufsicht ihr „Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungen“ veröffentlicht.

Man wolle „sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“, heißt es von der Bafin. Künftig müssen die „Hersteller“, also die Lebensversicherer, ihr „Produkt“ definieren, seinen Zielmarkt bestimmen und den „angemessenen „Kundennutzen“ im Hinblick auf die Bedürfnisse der Angehörigen des Zielmarkts prüfen“.

Rendite, Rente, Rückvergütung

Doch was bedeutet das konkret? Die Versicherer müssen nun die Art und Weise der Prämienkalkulation sowie der Überschussbeteiligung prüfen und aufzeigen, inwiefern die Kunden nach Abzug aller Kosten eine angemessene Rendite erwarten können. Bei Fondspolicen müssen die Anbieter darüber hinaus Informationen zum Anlageuniversum liefern, aus dem der Versicherungsnehmer seine Fonds wählen kann. Auch die Rückvergütungen von Fondsgesellschaften an den Lebensversicherer und dessen Vertriebspartner werden künftig unter die Lupe genommen.

Auch die Rente, die der Versicherte nach der Ansparphase voraussichtlich bekommen wird, muss künftig geprüft werden. Dabei fordert die Bafin, dass das Verhältnis zwischen dem am Ende der Ansparphase zur Verfügung stehenden Kapital und den vom Kunden voraussichtlich bezogenen Rentenleistungen stimmt.

Bietet ein Versicherer biometrische Absicherungen, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, als Teil der Hauptversicherung an, muss er auch diese gesondert auf ihren Kundennutzen prüfen.

 

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So definiert Bafin „Kundennutzen“

Doch was versteht die Bafin unter „Kundennutzen“? Der Behörde geht es in erster Linie um das Zusammenspiel von Kosten und Rendite (vor Kosten). „Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist das Risiko einer unzureichenden oder gar negativen Rendite bei im Übrigen gleichen Rahmenbedingungen umso höher, je höher die Kosten sind“, schreibt die Behörde.

Aber wie hoch dürfen die Kosten sein, damit sich die Police für den Sparer noch lohnt? Konkrete Obergrenzen sowie ein konkretes Verhältnis zwischen Kosten und erwarteter Rendite, schreibt die Bafin, wie bereits im Vorfeld angekündigt, zwar nicht vor. Vielmehr sollten die Versicherer den Zielmarkt bestimmen und den Kundennutzen anhand der üblichen Erträge dieses Zielmarktes prüfen. Dabei sollen sie auch externe Einflussfaktoren, wie etwa steuerliche Rahmenbedingungen, berücksichtigen.

Die Renditeerwartungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt. Kunden, die chancenorientiert anlegen und dabei größere Risiken eingehen, wollen dafür durch höhere Erträge belohnt werden. Die Lebensversicherer sollen gemäß Bafin-Merkblatt nun für jedes Produkt Renditeziele formulieren, „die im Einklang mit den Erwartungen des von ihnen bestimmten Zielmarktes stehen“.

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