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betriebliche BU-Versicherung
„Dieses Trendthema bietet aussichtsreiche Chancen für Versicherungsmakler“
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betriebliche BU-Versicherung „Dieses Trendthema bietet aussichtsreiche Chancen für Versicherungsmakler“

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Dienstaustritt bei Direktversicherungen

Endet das Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber vor Eintritt des Leistungsfalls, wird die Versorgungsanwartschaft nach gesetzlicher Regelung automatisch auf die vom Versicherer aufgrund des Vertrags zu erbringende Versicherungsleistung beschränkt (sogenannte versicherungsvertragliche Lösung); der Versicherungsvertrag kann auf die versorgungsberechtigte Person übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist neben bestimmten vertraglichen Regelungen die Durchführung als Entgeltumwandlung oder die Erfüllung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen.

 

Die versicherte Person kann den Vertrag als Privatvertrag fortführen und weiter davon profitieren, dass der Versicherungsschutz ohne die individuelle Prüfung der Gesundheitsverhältnisse gewährt wurde. Auch ein neuer Arbeitgeber kann in den Vertrag eintreten und die Versorgungszusage des bisherigen Arbeitgebers übernehmen. Hierbei ist zu beachten, dass die Versorgungszusage auf die Leistungen des Vertrages ausgerichtet ist.

Begleitung der Absicherung von Lebensrisiken und Mitarbeiterbindung

Im Rahmen betrieblicher Altersversorgung ist der Arbeitgeber der Entscheidungsträger, wenn es um die Einführung geht. Dabei gilt: Auch der Arbeitgeber profitiert von den genannten Vorteilen. Ganz allgemein nutzt er mit dem bAV-Angebot ein wirkungsstarkes Instrument der Mitarbeiterbindung. Entscheidet er sich darüber hinaus zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, bietet er ein unverwechselbares Versorgungsangebot für seine Beschäftigten. Es bietet sich daher an, den Lebensrisiken der Beschäftigten auf betrieblicher Ebene zu begegnen, um sie damit längerfristig an das Unternehmen zu binden. Ein solches Vorgehen wirkt sich auch positiv auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter aus. 

Kompetente Beratung gefragt – viel Geschäftspotenzial für Makler

Um die Vorteile kollektiver Versorgungssysteme in der bAV auszuspielen, braucht es kompetente Beratung. Insbesondere Versicherungsmakler verfügen über Marktkenntnisse und Erfahrung, die ein optimal auf das Unternehmen zugeschnittenes Versorgungsmodell ermöglichen. So können die individuellen Zielvorgaben der Arbeitgeber im Hinblick auf Versorgung, Mitarbeitergewinnung und -bindung ihre volle Wirkung entfalten, ohne unnötige Aufwände zu produzieren. Arbeitgeber können dann darauf vertrauen, die beste Lösung des Marktes für sich in Anspruch zu nehmen. 

 

Das Trendthema der kollektiven, biometrischen Absicherung im Rahmen der bAV eröffnet Versicherungsmaklern aussichtsreiche Möglichkeiten zur Erschließung eines neuen Markts.
Die variantenreiche flexBox Tarifwelt der Dialog bietet dazu vielfältige Möglichkeiten, eine betriebliche Altersversorgung optimal zu realisieren, das Berufsunfähigkeitsrisiko von Beschäftigten ideal abzusichern und ein überzeugendes Versorgungsangebot zu schaffen. 

 

Über die Autoren: 

Thorsten Fischer ist promovierter Mathematiker und seit 2013 bei der Generali Deutschland tätig. Aktuell verantwortet er den Bereich betriebliche Altersversorgung für unabhängige Vertriebspartner. Zuvor war er für die strategische Produktentwicklung und mathematische Betreuung vieler unterschiedlicher Führungsaufgaben zuständig. 

Björn Feigl ist ist Diplom-Betriebswirt und seit 2012 bei der Generali Deutschland tätig. Aktuell verantwortet der Spezialist für betriebliche Altersversorgung als Serviceleiter im Produktmanagement bAV den Bereich Wissensmanagement. Zuvor war er als Consultant im Bereich Grundsatzfragen und Verkaufsförderung bAV tätig. 

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