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Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:02 Uhrin Neue Gesetze & UrteileLesedauer: 1 Minute

Doppelverbeitragung in der GKV Bundesrat beschließt Entlastung der Betriebsrentner

Die Betriebsrentner, die sowohl während der Erwerbsphase als auch in der Rentenphase Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen, sollen ab Januar 2020 entlastet werden. Wer eine Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro erhält, bleibt beitragsfrei. Bei höheren Renten werden nur für die Beträge, die über dem Freibetrag von 159,25 Euro liegen, GKV-Beiträge fällig. Das entschied die Bundesregierung vor einigen Wochen.

Nun stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Somit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant noch zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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Bisher gilt eine Freigrenze von 155,75 Euro. Rentner, die über der Freigrenze liegen, müssen für ihre komplette Betriebsrente Beiträge zahlen.

Hintergrundinfo:

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück: Um die gesetzlichen Krankenkassen zu stärken, wurden Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe belastet. Die bAV-Empfänger zahlen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung seitdem nicht nur in der Ansparphase während ihres Erwerbslebens, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter.

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