Angehörige enlasten Fünf Tipps zur richtigen Vorsorgevollmacht
2. Tipp: Sorgen Sie auch bei der Vollmacht für Gerechtigkeit unter den Kinder
Wer mehrere Kinder hat, achtet intuitiv auf deren Gleichbehandlung. Das ist nicht nur eine Herausforderung für das Testament, sondern auch bereits bei der Vollmacht: eines der Kinder wird aufgrund des Wohnsitzes, der Persönlichkeit, seiner eigenen Lebensumstände oder der Bindung zum Vollmachtgeber im Wesentlichen die Aufgaben übernehmen. Denn es ist schichtweg nicht praktikabel, dass mehrere Personen gemeinsam Entscheidungen treffen.
Das kann vom Organisieren der Pflege bis hin zur Umsetzung gehen, vom Einstellen einer Putzhilfe bis zur Begleitung des Besuchs beim Hausarzt. Damit engagiert sich einer der Kinder oder Enkel mehr als die anderen. Er trägt zudem dazu bei, dass das Vermögen des Erblassers erhalten bleibt. Ohne Reglung wird der Nachlass später in gleichmäßig unter den Erben aufgeteilt. Dass dies bereits während der Bevollmächtigung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit zu Unmut führt, liegt auf der Hand.
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in Paragraf 2057a den Ausgleich unter Abkömmlingen vor. Damit diese vorhersehbaren Konflikte vermieden werden, ist es ein wichtiger Tipp vom Generationenberater, dass der Vollmachtgeber innerhalb eines Vermächtnisses sein Kind, das ihn unterstützt, mit einer zusätzlichen Summe bedenkt. In der Praxis wird dies häufig beim Gespräch zur Vollmacht bereits angestoßen und der zusätzliche Pflege-Freibetrag aus dem Erbschaftsteuergesetzt genutzt. Das ist eine Geldanlage von 20.000 Euro, die im Testament zum Vermächtnis werden kann.