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Für Token-Emittenten Bafin veröffentlicht Merkblatt zu Prospektpflichten

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde reguliert die Ausgabe von Krypto-Token.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde reguliert die Ausgabe von Krypto-Token. | Foto: Kai Hartmann / Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erreichen häufig Anfragen zu Prospektpflichten für Emittenten von Krypto-Token. Zentral ist die Frage, ob Token ein Wertpapier im Sinne der europäischen Prospektverordnung und des Wertpapierprospektgesetzes sind. Der Sachverhalt ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

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Um die Flut der Anfragen in den Griff zu bekommen, hat die Finanzaufsicht jetzt ein Merkblatt für Emittenten veröffentlicht. Das Papier enthält Informationen über die Wertpapiereigenschaft von Token nach Prospekt-Verordnung und Wertpapierprospektgesetz und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz. Zudem geht das Merkblatt auf die Prospekt- oder Informationspflichten der Emittenten sowie Erlaubnispflichten nach Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch ein.

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