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Für Token-Emittenten Bafin veröffentlicht Merkblatt zu Prospektpflichten

Von Lesedauer: 1 Minute
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde reguliert die Ausgabe von Krypto-Token.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Behörde reguliert die Ausgabe von Krypto-Token. | Foto: Kai Hartmann / Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erreichen häufig Anfragen zu Prospektpflichten für Emittenten von Krypto-Token. Zentral ist die Frage, ob Token ein Wertpapier im Sinne der europäischen Prospektverordnung und des Wertpapierprospektgesetzes sind. Der Sachverhalt ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Um die Flut der Anfragen in den Griff zu bekommen, hat die Finanzaufsicht jetzt ein Merkblatt für Emittenten veröffentlicht. Das Papier enthält Informationen über die Wertpapiereigenschaft von Token nach Prospekt-Verordnung und Wertpapierprospektgesetz und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz. Zudem geht das Merkblatt auf die Prospekt- oder Informationspflichten der Emittenten sowie Erlaubnispflichten nach Kreditwesengesetz, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch ein.

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