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Interview Service-KVG Fondsauflage: „Mifid II ist nicht der Treiber“

Lesedauer: 7 Minuten
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Welche weiteren Vorteile hat diese Vorgehensweise?

Hier sind vor allem auch die administrativen Vorteile zu nennen. Der Vermögensverwalter muss sich nicht mehr um jedes einzelne Kundenportfolio kümmern, sondern managt ein Gemeinschaftsportfolio. Er kann sich dadurch noch besser auf das Management der ihm anvertrauten Vermögenswerte konzentrieren, ihm bleibt zudem mehr Zeit für eine intensivere Kundenberatung und möglicherweise auch für die Akquisition. Der Kunde hat dadurch keinen Nachteil. Die Vermögensanlage im Fonds ist für den Kunden vollständig transparent nachzuvollziehen. Der Kunde hat zudem als Vermögenswert nur einen Fondsanteil, was gegenüber dem Handling von Einzeltiteln und verschiedenen Fonds auch die Steuererklärung erheblich vereinfacht. Zudem gibt es derzeit noch steuerliche Vorteile, denn veräußerungsfreie Gewinne können thesauriert werden, solange sie nicht ausgeschüttet werden, auch wenn sich das Besteuerungsregime ab 2018 für Fonds komplett ändert.

Wie gut sind die Initiatoren vorbereitet, wenn diese mit der Idee einer Fondsauflage zu Ihnen kommen?

Die meisten haben bereits eine klare Vorstellung, welche Strategie sie verfolgen möchten, und viele kennen natürlich ihre aktuellen und potenziellen Kunden. Wir führen aber immer einen beratungsorientierten Dialog und sprechen nochmals alle Punkte im Detail durch. Dabei geht es um die Anlagestrategie, den Vertriebsansatz und auch die Zielgruppe – sind es Privatanleger, semiprofessionelle Anleger oder professionelle Anleger? Daraus ergeben sich dann Fondshülle und Klassifizierung. Wird es ein Spezial- oder ein Publikumsfonds? Bei speziellen Strategien außerhalb des klassischen Aktien- und Rentenbereichs, beispielsweise bei illiquiden Vermögensgegenständen, bei Rohstoffen, Gold und weiteren Edelmetallen, kommt im Publikumsfondsbereich bspw. eher ein sonstiges Sondervermögen als ein OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) infrage.

Worauf ist dabei besonders zu achten? Wo liegen mögliche Fehlerquellen?

Der Fokus liegt eindeutig auf der Fondshülle, die gut überlegt sein will. Dabei kommt es nicht nur darauf an, an wen ich vertreiben will, sondern auch darauf, wo ich vertreiben will. Geht es mir um Deutschland, das europäische Ausland oder gar Asien? Für einen OGAW etwa ist eine Vertriebszulassung für das Ausland leichter zu erreichen als bei anderen Fondshüllen. Auch für das Genehmigungsverfahren mit der Finanzaufsicht ist das extrem wichtig. Sobald der Prozess der Fondsauflage erst einmal angeschoben ist, führt jede spätere Änderung im Konzept zu Rückfragen, woraus sich wieder Verzögerungen und Zusatzaufwand ergeben können. Daher sind diese Entscheidungen zu Beginn des Prozesses besonders sorgfältig abzuwägen. Die operative Umsetzung des Fondskonzepts ist in der Regel kaum fehleranfällig. Es ist dann unsere Aufgabe als Service-KVG, gemeinsam mit der Verwahrstelle eine entsprechende Fondslösung zu schaffen.

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