LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

„Marketing-Zuschuss“ Prima-Fonds ködert Berater mit bis zu 100.000 Euro

Will mit Prima Fonds eine Milliarde Euro in fünf Jahren einsammeln: Walter Schmitz
Will mit Prima Fonds eine Milliarde Euro in fünf Jahren einsammeln: Walter Schmitz | Foto: Prima Fonds

Im Mai kaufte Walter Schmitz 90 Prozent der von ihm gegründeten und 2013 verkauften Fondsgesellschaft Prima Fonds zurück. Die restlichen 10 Prozent gingen an die Miltenberger Finanzgruppe unter der Leitung von Marco Kantner und Frank Berberich, die auch die Online-Fondsplattform Fonds-Supermarkt betreibt. (DAS INVESTMENT berichtete).

Er traue es sich zu, das Volumen der Prima-Fonds in fünf Jahren auf eine Milliarde Euro zu steigern, erklärte damals der 78-jährige Schmitz in einem Interview mit Fonds professionell

Ein ehrgeiziges Ziel, verwalten die beiden Fonds Prima Global Challenges und Prima Globale Werte derzeit doch zusammen gerade einmal rund 113 Millionen Euro. Um dem Vertrieb auf die Sprünge zu helfen, lobt Prima Fonds nun einen sogenannten „Marketing-Zuschuss“ aus, berichtet Fonds professionell

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Wer Fondsanteile im Wert von mindestens 100.000 Euro vermittelt, bekommt neben Provision auch 1.000 Euro Zuschuss. Je nach Volumen der vermittelten Fondsanteile steigt dieser in fünf Schritten bis zu einer Maximalsumme von 100.000 Euro an, die ab einem Geschäft von mindestens 10 Millionen Euro fließt. Voraussetzung dafür ist, dass die Neu-Anleger ihre Anteile mindestens bis Ende 2020 halten.

Mit dem Geld wolle man Beratern „mit der Vermittlung verbundene Aufwendungen (zum Beispiel Beratungskosten, E-Mail-Aktionen, Fahrtkosten, Porto, Kundenveranstaltungen etc.)" erstatten, so Prima Fonds. Dass Berater die Fonds allein wegen des Zuschusses vermitteln, wolle man indes nicht.

Zudem weist Prima Fonds darauf hin, dass Berater rechtlich verpflichtet sind, die Extrazahlung gegenüber ihren Kunden transparent zu machen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion