LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Neues Angebot in der Schweiz Erster Versicherer zahlt bei unerfülltem Kinderwunsch

Schwangerschaft: Der Schweizer Versicherer Sanitas lanciert aktuell eine neue Zusatzversicherung und will einen offenen Dialog über unerfüllten Kinderwunsch anstoßen.
Schwangerschaft: Der Schweizer Versicherer Sanitas lanciert aktuell eine neue Zusatzversicherung und will einen offenen Dialog über unerfüllten Kinderwunsch anstoßen. | Foto: freestocks.org

Mit ihrer Zusatzversicherung Kinderwunsch ist Sanitas nach eigenen Angaben der erste Krankenversicherer in der Schweiz, der Kinderwunschbehandlungen umfassend versichert. Bestandteile davon sind die künstliche Befruchtung inner- und außerhalb des Mutterleibs sowie genetische Untersuchungen des Embryos.

Zusätzlich erhalten versicherte Frauen kostenlos einen Fruchtbarkeits-Tracker: Das vom Start-up Ava entwickelte Armband wird beim Schlafen getragen und soll die fünf fruchtbarsten Tage im Zyklus anzeigen. Denn die bessere Kenntnis über den eigenen Zyklus könne die Chance auf eine Schwangerschaft verdoppeln.

Finanzielle Gründe stehen im Weg

Doch damit seien noch nicht alle Probleme gelöst, gibt Bruno Imthurn zu bedenken. Denn oft stünden finanzielle Gründe einer Kinderwunschbehandlung im Wege, so der Direktor der Klinik für Reproduktions-Endokrinologie am Universitätsspital Zürich und Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Ein Recht auf Kinder gibt es nicht. Aber so wie jeder Anspruch auf die Behandlung einer Krankheit hat, sollte allen die Behandlung ihrer Unfruchtbarkeit offenstehen“, so Imthurn weiter. Daher sei es „ein sehr begrüßenswerter Schritt, dass assistierte Kinderwunschbehandlungen erstmals in der Schweiz versichert werden können“.

Viele Auflagen in Deutschland

In Deutschland tragen die gesetzlichen Krankenkassen mindestens 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für eine begrenzte Zahl an Versuchen, Eizellen künstlich zu befruchten. Voraussetzung dafür ist aber beispielsweise, dass die Frau zwischen 25 und 39 Jahre alt und der Vater nicht älter als 49 ist.

Bei Privatpatienten kommt es auf die jeweilige Police an. „Viele Tarife sehen die Übernahme von 100 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung vor“, betont der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung leistet die PKV in der Regel auch für unverheiratete Paare.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion