Eine aktuelle Stellungnahme des Versicherers Agria löst bei Dennis Keller starkes Kopfschütteln aus. Die deutsche Zweigniederlassung der Försäkringsaktiebolaget Agria reagiert darin auf scharfe Kritik des auf die Klientel der Tierhalter spezialisierten Versicherungsmaklers aus dem hessischen Haiger. Er kritisierte auf seinem Online-Blog Vierpfotenmakler.de Mitte März insbesondere, dass bei dem Agria-Angebot Schäden bei einer Reitbeteiligung nicht gedeckt, Deckungssummen zu niedrig und Begriffe nicht eindeutig definiert seien.
Den nach eigenen Angaben eher auf Tierkrankenversicherungen spezialisierten Versicherer erreichten daraufhin viele Nachrichten, bestätigt das Unternehmen. Viele Menschen seien „aufgrund der falschen Behauptungen, die unseren Versicherungsschutz betreffen, verständlicherweise verunsichert“. Für Versicherungsmakler Keller ist dieser Vorwurf laut seinem aktuellen Blog-Beitrag „starker Tobak“. Seine „falschen Behauptungen” beruhten auf „knallharten, beweisbaren...
Warum nur an der Oberfläche kratzen? Tauchen Sie tiefer ein mit exklusiven Interviews und umfangreichen Analysen. Die Registrierung für den Premium-Bereich ist selbstverständlich kostenfrei.
Das bezeichnet Keller als falsch: „Es gibt keine solche Leistung; auch Fohlen zwölf Monate beitragsfrei mitzuversichern sind kein Highlight!“ Es finde sich in dem Agria-Bedingungswerk „nicht ein einziger Punkt, der über das branchenübliche Maß hinausgeht. Mit viel Wohlwollen könnte man die maximal mögliche Versicherungssumme von 50 Millionen Euro erwähnen – aber auch dies wird heute von einigen Versicherern geboten.“
Spezialversicherer Agria räumt Fehler ein
Der Versicherer räumt ein: „Wir verstehen, dass manche Formulierungen in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen mitunter zu Missverständnissen geführt haben. An diesen Stellen werden wir die Formulierung so anpassen, dass keine Zweifel mehr an der Reichweite unseres Versicherungsschutzes bestehen.“ Kritik gab es beispielsweise an den Regeln zu Reitbeteiligungen, die man nun klarer formulieren will. Und bei den Sublimits seien die angegebenen Beträge versehentlich vertauscht worden.
Letzteres stellt für Keller kein großes Problem dar: „Schwamm drüber. Sowas passiert.“ Er warnt aber davor, dass Schäden an Gebäuden nur bis zu einer Höhe von 300.000 Euro abgedeckt sind. „Nach der Stellungnahme muss man der Agria in Sachen Pferdehalterhaftpflicht leider jegliche fachliche Kompetenz absprechen und die Warnung vor deren Produkt aufs Schärfste wiederholen.“ Diese Kritik wollte der Agria-Hauptbevollmächtigte Peter Bornschein auf Anfrage von DAS INVESTMENT nicht erneut kommentieren.