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PRIIPs: BVI contra ESA „EU-Pläne zu Fonds-Transaktionskosten führen zu absurden Ergebnissen“

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Nach dem Ansatz der ESAs ergäben sich Transaktionskosten von minus 107 Basispunkten bezogen auf den tatsächlichen Kaufpreis. Zum Vergleich: Auf Basis der Standardtabelle im Konsultationspapier wären positive Transaktionskosten von 50 Basispunkten anzusetzen. Richter: „Diese Pläne der ESAs nutzen den Verbrauchern gar nichts. Sollen sie glauben, sie bekämen etwas geschenkt?“

„Eine unlösbare Aufgabe“

Zudem müssten die Fondsgesellschaften nicht nur künftige Referenzpreise archivieren, sondern auch Vergangenheitswerte ermitteln. Denn die Transaktionskosten sind als Mittelwert der letzten drei Jahre auszuweisen. Sofern die PRIIPs-Verordnung Ende 2016 in Kraft tritt, müssten die Fondsgesellschaften für Millionen von Transaktionen seit Ende 2013 entsprechende Daten beschaffen. Das ist eine unlösbare Aufgabe. Die von den ESAs vorgesehene Alternative, für solche Fälle mit den Eröffnungskursen zu arbeiten, ist ebenfalls praxisfern. Wird ein Wertpapier zum Beispiel am Nachmittag gekauft, würde die Marktentwicklung seit Handelsbeginn in die Transaktionskosten eingehen.

Die fortbestehenden Unsicherheiten über die Berechnungsmethoden sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die regulatorischen technischen Standards der ESAs lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben den Produktanbietern nur wenige Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte zu erstellen.

„Wir fordern, die Umsetzungsfrist um neun Monate nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission zu verlängern“, sagt Richter.

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