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Rechtsanwalt über Konsultationspapier der Esma Mifid II: 7 Neuerungen für Berater, Robo-Advisor und Kunden

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  1. Durchführung der Geeignetsheitprüfung / Suitability

Für die Durchführung der Geeignetheitsprüfung / Suitability schreibt die Esma wenigstens folgende Schritte vor:

  • Im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung muss ein aus-reichendes Maß an Risikodiversifikation erreicht werden.
  • Dem Kunden muss ein ausreichendes Verständnis von Risiko und Ertrag verschafft werden, zum Beispiel der Beschränkung auf geringe Erträge bei risikofreien Assets, er soll ein Verständnis vom notwendigen Anlagehorizont zur Erreichung seiner Anlageziele und den Auswirkungen von Kosten auf sein Investment aufweisen. 
  • Seine finanzielle Ertragskraft muss die Investments finanzieren können und er muss mögliche Verluste finanziell tragen können. 
  • Im Falle des Einsatzes von illiquiden Wertpapieren muss der vom Kunden geäußerte Anlagehorizont berücksichtigt werden. 

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  • Interessenkonflikte dürfen zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Geeignetheitsprüfung führen.

Erfreulicherweise betont die Esma den Portfolio-Gedanken. Bei einer Anlageberatung für ein Portfolio und bei Finanzportfolioverwaltung darf die Geeignetheitsprüfung auf das Gesamtportfolio abgestellt werden. In diesem Fall sei aber auch ein ausreichendes Maß an Risikodiversifiktation durch das Institut geschuldet. Sollte das Kundenportfolio für diese Diversifikation zu klein sein, müssten per se diversifizierte Produkte wie zum Beispiel UCITS-Fonds berücksichtig werden.

Gerade in diesem Zusammenhang seien aber auch Ausfall- und counterparty Risk zu berücksichtigen. Das „Exposure“ des Kunden gegenüber einem Emittenten oder einer Gruppe müsse als zusätzliches Risiko berücksichtigt werden.

Wird die Geeignetheit/Suitability mit einem automatisierten System, zum Beispiel über ein Robo-Advice-System, hergestellt, stellt die Esma an diese Systeme besondere Anforderungen. Das Systemdesign müsse den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen, eine Teststrategie muss vorliegen, im Falle von Änderungen am Algorithmus seien geeignete Policies und ein Monitoring vorzuhalten und der Algorithmus sei regelmäßig zu überprüfen und abzudaten. Zudem müsse der Algorithmus auf Fehleranfälligkeit getestet werden.

Zudem müssten Robo-Advisor Policies vorhalten, zum Beispiel hinsichtlich einer adäquaten Kundendatenabfrage, zu Schutzmechanismen hinsichtlich der Cybersicherheit, der Sicherheit der Kundenkonten und zur Nutzung anderer Social-Media-Plattformen. 

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