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Steuer-Experte So werden Finanzberater „unfreiwillig“ umsatzsteuerpflichtig

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Wie können Vermittler ihre abzugsfähige Vorsteuer ermitteln und gegenüber dem Finanzamt geltend machen?

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Generell sollten Vermittler ihre gezahlte Vorsteuer danach prüfen, für welchen Verursacher die betreffenden Ausgaben getätigt wurden. Diese Daten müssen sie aus ihren Rechnungen ermitteln und in ihrer Buchhaltung auf eigenständigen Erlöskonten buchen: erstens für die Vermittlung von Versicherungen, zweitens für die Vermittlung von Fonds und drittens für Service-Dienstleistungen.

Dadurch sollten sie zu einer Umsatzaufteilung gelangen: Wenn sie zum Beispiel 80 Prozent ihrer Einnahmen aus der Tätigkeit als 34d-Vermittler und 20 Prozent aus Service-Gebühren erzielen, dann können sie bei der Umsatzsteuererklärung 20 Prozent der gezahlten Vorsteuer für Gemeinkosten wie der Telefonrechnung, den Benzinkosten oder dem Kauf von Büromaterial ansetzen.

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