LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Urteil zur bAV Keine GKV-Beiträge auf Überbrückungsgeld

Seite 3 / 3

Das meint der Rechtsexperte

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Ob der Gesetzgeber den Unterschied zwischen Arbeitsentgelt, Überbrückungsleistungen und Rente nicht gesehen hat?“, fragt Rechtsanwalt Heinz J. Meyerhoff. In seinem Kommentar auf Anwalt24.de bescheinigt der Rechtsexperte dem BSG „einen guten Job gemacht“ und „seine bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt“ zu haben. „Da freuen sich die Versicherten“.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion