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Versicherungsvertrieb ESG-Inhalte sind als Weiterbildung anrechenbar

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Als Reaktion auf die Auskunft des BMWK meldete sich nun Timo Biskop von V.E.R.S. Leipzig zu Wort. Biskop ist leitend für die Initiative German Sustainability Network des Beratungsunternehmens tätig.

 

Er schreibt in einem Kommentar über die Antwort aus dem BMWK: „Hierdurch wird nun auch auf nationaler Ebene klargestellt, dass Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere Inhalte zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage, als relevante Weiterbildungsinhalte zu qualifizieren sind, die der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz dienen.“

Nachhaltigkeit als zentrales Vertriebsthema

Biskop interpretiert die Antwort aus dem BMWK auch noch weitergehend. Er liest gleichsam eine Pflicht zur Weiterbildung in Nachhaltigkeitsthemen heraus: „Im Umkehrschluss folgt aus der Antwort, dass eine entsprechende Aus- und Weiterbildung auch auf nationaler Ebene als essentiell eingeordnet wird, um die berufliche Handlungsfähigkeit von Versicherungsvermittlern zu erhalten.“ Weiter kommentiert Biskop: „Staatssekretär Giegold stellt im weiteren Folgeschluss klar, dass die Qualifizierung im Themenfeld Nachhaltigkeit außer Frage steht und notwendig ist.“

Das entspreche auch den Auskünften von Bafin und DIHK . Die Finanzaufsicht und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben in einem Frage-Antwort-Katalog detailliert beschrieben, was alles als gesetzlich anerkannte Weiterbildung durchgehen kann.

Biskop schlussfolgert nun: „Wesensnotwendig müssen Versicherungsvermittler zu einer Aufklärung qualifiziert sein, um die Kundenberatung überhaupt adäquat durchführen zu können.“ Daher solle man das Themenfeld Nachhaltigkeit auch als elementar in der Sachkunde von Vermittlern ansehen – womit wiederum die Sachkundeprüfung der Vermittler an die neuen Anforderungen angepasst werden müsste.  „Das Angebot und die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen sind dabei genau so konsequent wie die inhaltliche Ergänzung der Sachkundeprüfung“, meint Biskop. 

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