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Finanzvertrieb 34f-Vermittler: ESG-Abfragepflicht kommt wohl im April

Finanzberatungsgespräch
Finanzberatungsgespräch: Auch 34f- und 34h-Vermittler werden bald von der Pflicht zur ESG-Abfrage erfasst. | Foto: imago images/Shotshop

34f-Vermittler werden voraussichtlich im April die Nachhaltigkeitsabfrage verpflichtend in die Beratung zu Finanzanlagen einbinden müssen. Darauf weist der Vermittlerverband AfW hin. Der Berliner Interessenverband hat beim Bundeswirtschaftsministerium nachgefragt. Dort heißt es: Die Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werde voraussichtlich Ende März erfolgen.

Die FinVermV steckt den Tätigkeitsrahmen für Vermittler ab, die mit einer Lizenz nach den Gewerbeordnungsparagrafen 34f (Finanzanlagenvermittler) und 34h (Honorar-Finanzanlagenberater) tätig sind. Wenn der AfW hier von 34f-Vermittlern spricht, sind die aktuell rund 300 34h-Berater mit umfasst. 

 

„Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen“, schlussfolgert man beim AfW. 

Der letztendlich abzustimmende Entwurf liegt offiziell noch nicht vor. Beim AfW rechnet man damit, dass sich der Bundesrat, der zuletzt zustimmen muss, sich auf seiner Sitzung am 31. März damit befassen wird.

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„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten“, erinnert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der AfW, der sich hierzulande vor allem für Vermittler des freien Finanzvertriebs stark macht, rät: „Alle 34f-Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“.  

Pflicht zur Nachhaltigkeitsabfrage

Nach einer Überarbeitung der EU-Richtlinie Mifid II sind seit dem 2. August letzten Jahres Angehörige des regulierten Finanzvertriebs verpflichtet, ihre Kunden vor dem Verkauf von Finanzanlageprodukten unter anderem auch nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben zu fragen. In Deutschland sorgte eine gesetzliche Lücke jedoch dafür, dass 34f-Vermittler von dieser Pflicht bislang ausgenommen sind.

Vermittlervertreter wie die Verbände AfW und Votum hatten stets gewarnt, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherschutzregeln auch im deutschen Gesetz verankern und 34f-Vermittler nachträglich zur ESG-Abfrage verpflichten würde. So soll es nun auch kommen.

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