LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ZielgruppenLesedauer: 2 Minuten

Spezialist für Kapitalmarktrecht Bekannter Anleger-Anwalt Andreas Tilp verstorben

Andreas Tilp
Andreas Tilp: Der renommierte Anlager-Anwalt ist nach einem Unfall verstorben. | Foto: Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der bekannte Rechtsanwalt und Spezialist für Kapitalmarktrecht Andreas Tilp ist verstorben. Laut übereinstimmenden Medienberichten ist Tilp am vergangenen Donnerstag infolge eines Fahrradunfalls ums Leben gekommen. Der Rechtsanwalt wurde 58 Jahre alt.

Andreas Tilp hat sich als Rechts-Experte in der Kapitalmarktbranche einen Namen gemacht. 1994 gründete er die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. Die Tilp-Gruppe, ansässig in Kirchentellinsfurt bei Tübingen, besteht heute aus den Schwesterkanzleien Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft und der Tilp Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft. In beiden fungierte der Verstorbene als Co-Geschäftsführer.

Die Kanzlei Tilp hat sich einen Ruf als renommierte Vertreterin der Anlegerseite in Kapitalmarkt-Verfahren erworben. So engagieren sich Tilp-Anwälte bei Anlegeransprüchen gegen den ehemaligen Bezahldienstleister Wirecard und die Bremer Greensill-Bank. Auch im Fall um den insolventen Schiffscontainer-Investment-Anbieter P&R ist die Kanzlei aktiv.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Andreas Tilp hat sich auch jenseits seiner unmittelbaren Anwalts-Tätigkeit in Kapitalmarktfragen engagiert. Er trat als Experte beim Deutschen Bundestag und der Europäischen Kommission auf und wirkte als Sachverständiger an diversen Gesetzgebungsverfahren mit. Einen besonderen Namen machte sich Tilp als Spezialist für Prozesse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Auch auf unserem Portal trat Tilp in der Vergangenheit mehrfach als Rechtsexperte auf.

Tilp-Co-Geschäftsführer Marvin Kewe sagte gegenüber dem Rechtsportal Juve: „Wir verlieren einen tollen Chef, einen herausragenden Kollegen und vor allem: einen echten Freund. Wir sind unendlich traurig.“ Die Kanzlei solle auch nach Tilps Tod weitergeführt werden – das sei der Wunsch von Tilps Familie, und es wäre auch sein eigener gewesen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen