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Bis zu 100% Höhere Zuschüsse zur PKV bei Kurzarbeit

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Rechenbeispiel Arbeitgeber-Zuschuss

Zum besseren Verständnis führt der PKV-Profi ein ein Rechenbeispiel an:

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer hat sonst ein monatliches Brutto von 6.000 Euro. In der Zeit der Kurzarbeit ergibt sich ein Entgelt von 3.000 Euro. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung soll hierbei 600 Euro betragen. Damit ergibt sich folgende Berechnung:

Auf das Ist-Entgelt während der Kurzarbeit ergibt sich ein Arbeitgeber-Anteil von:

7,85% (7,3+0,55) * 3.000 Euro = 235,50 Euro

Der Fiktivlohn wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Diese liegt 2020 bei 4.687,50 Euro. Zuerst ermitteln wir aber den Fiktivlohn. Dieser beträgt 80% des Unterschiedsbetrages zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt. Also (6.000-3.000) * 80%

Fiktivlohn somit: 2.400 Euro.

Jetzt sind Ist-Lohn und Fiktivlohn zu addieren, also 3.000 Euro + 2.400 Euro = 5.400 Euro und dieser auf die BBG zu begrenzen, also 4.687,50 Euro und von dieser wird dann der Ist-Lohn abgezogen, also – 4.687,50 Euro – 3.000 Euro = 1.687,50 Euro.

Dieser Betrag ist dann mit dem Zuschuss von 15.7% (14,6*1,1) zu multiplizieren, also 1.687,50 * 15,7% = 264,94 Euro (AG-Zuschuss auf Fiktivlohn).

Der Höchstzuschuss für unseren Arbeitnehmer während der Kurzarbeit beträgt somit maximal:

235,50 Euro (aus Ist-Entgelt) + 264,94 Euro (aus fiktivem Entgelt) = 500,44 Euro.

Da der Beitrag zur PKV mit 600 Euro darüber liegt, bekommt der Arbeitnehmer 500,44 Euro Arbeitgeber-Zuschuss. Das sind immerhin 83% statt der normalen 50% (300 Euro) bei normalem Arbeitsverhältnis.“

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