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Schlimme Finger im Februar 2023 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Vorsicht, Betrüger! Im Februar warnte die Bafin Verbraucher unter anderem vor Krypto-Abzocke.
Vorsicht, Betrüger! Im Februar warnte die Bafin Verbraucher unter anderem vor Krypto-Abzocke. | Foto: Jessica Hunold mit Canva

Im Februar musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen Betrug mit Aktien, Identitätsdiebstahl und Krypto-Abzocke schritten die Finanzaufseher ein. Hier kommt der Überblick:

Krypto-Betrug: Vorsicht bei Cloud-Mining-Angeboten

Die Bafin warnt vor Angeboten zum Cloud-Mining von Kryptowerten. Verbraucher sollten äußerst vorsichtig sein, den häufig steckten dahinter unseriöse Akteure, schreibt die Finanzaufsicht. Es sei gut möglich, dass die Anbieter kein Cloud-Mining bereitstellen, sondern lediglich das eingezahlte Geld einbehalten. Einmal investiert, versuchten Verbraucher dann vergeblich, ihr Geld zurück zu erhalten, heißt es von der Bafin.

Beim Cloud-Mining mieten sich Verbraucher bei einem Anbieter Rechenleistung, um selbst Kryptowerte zu schürfen. Dieser Prozess wird als „Mining“ bezeichnet, erklärt die Behörde. Wer Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Wer Zweifel hat, könne sich auch direkt an das kostenfreie Verbrauchertelefon der Bafin unter 0800/2100500 wenden.

 

Tiktok, Porsche, Duracell: Betrug mit Aktien bekannter Firmen

In jüngster Zeit häufen sich Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Unternehmen angeboten werden, meldet die Bafin. Die Käufer erhalten die Aktien jedoch nach Zahlung nicht, die Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar. Für die Angebote fehlt in der Regel auch der Verkaufsprospekt, in einigen Fällen existieren die Aktien nicht einmal.

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält sowie ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

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Folgende Fälle hat die Bafin zuletzt registriert:

Den Namen BI Management A/S verwendet ein unbekannter Betrüger, um Anlegern in Deutschland, Aktien von Sarlink, Klarna und TikTok/ByteDance anzubieten. Auf der Website bimanagement.net verlinkt der Anbieter dabei sogar die Unternehmensdatenbank der Bafin – für BI Management A/S gibt es dort einen Eintrag. Allerdings stellt die Bafin klar, handele es sich bei dem Betreiber der Website nicht um das entsprechende Unternehmen. Es liege vielmehr ein Identitätsdiebstahl vor.

Ein ähnliches Angebot machen bisher unbekannte Täter, die sich als Barclay Private Equity oder Barclay Private Placement PLC ausgeben. Über barclay-privateequity.com bieten sie angebliche Aktien der Unternehmen Bytedance beziehungsweise TikTok an und versuchen Kunden zur Überweisung vermeintlicher Zeichnungsbeträge zu bewegen. Eine Verbindung zur britischen Großbank Barclays PLC besteht nicht, heißt es von der Bafin. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Anbieter „nicht über die angebotenen Aktien verfügen bzw. diese in Wahrheit gar nicht existieren.“

Mit dem angeblichen Verkauf von Aktien von Lamborghini SpA versucht die Firma Bennett and Partners Consulting mit Sitz in London und New York Anleger zu täuschen. Auf ihrer Website bennettandpartnersconsulting.com weist das Unternehmen auf verschiedene, angeblich anstehende Börsengänge hin. Dem Unternehmen fehle die Zulassung, um Aktien zu verkaufen, schreibt die Bafin. Zudem gibt es zu dem Angebot keinen Wertpapierprospekt.

 

Beliebt bei Betrügern sind Aktien der Batteriemarke Duracell. Die Bafin ermittelt gegen den Anbieter Sky-Europe Finanz GmbH mit Sitz in Zaventem in Belgien, der sich mit der Website skyeurope-finanz.de als „IPO und Festgeld Experte“ an deutsche Anleger richtet. Die Bafin stellt allerdings klar: Die dort genannte Handelsregisternummer beim Amtsgericht Frankfurt am Main existiert nicht. Der Anbieter handele ohne Erlaubnis.

Auch mit vermeintlichen Porsche-Aktien versuchen Finanzbetrüger immer wieder, Anleger zu prellen. Im Februar registrierte die Finanzaufsicht ein Angebot von BP+Barc Premium Finanz, angeblich mit Sitz in Hamburg und Scole in England. Neben falschen Porsche-Aktien bietet die Firma über die Website barcp.com und die Vergabe von Darlehen an. Besonders dreist: In diesem Zusammenhang verwenden die Betreiber gefälschte Dokumente sowie das Bafin-Logo, um vorzutäuschen, dass keine Erlaubnis der Behörde nötig sei. Das stimme aber nicht, stellen die Finanzaufseher klar.

Falsche vorbörsliche Aktien der Porsche AG vertreibt auch IBA Consulting & Trading GmbH, angeblich mit Sitz in Hamburg und Duisburg. Die Bafin weist darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen. Das Unternehmen betreibt zudem ohne Erlaubnis die Website sparclub24.com und bietet dort Finanzanlagen wie Fest- und Tagesgeld, Gold, Silber, Fonds und Aktien an.

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