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Geplante Gesetzesänderung abgewendet Anleger sollen Totalverluste auch weiterhin verrechnen können

Totalverluste aus Wertpapiergeschäften sollen auch weiterhin steuerlich verrechnet werden können. Ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das das Gegenteil forderte und innerhalb der Finanzbranche auf scharfe Kritik gestoßen war, soll doch nicht umgesetzt werden – jedenfalls vorerst.

Die ursprünglich geplante Gesetzesnovelle steht im Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Sie betrifft die Einkommensbesteuerung. Laut dem Entwurf sollten Anleger in bestimmten Fällen Verluste aus Kapitalmarktgeschäften nicht mehr mit Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnen können. Konkret ging es um Unternehmensinsolvenzen:  Erleidet ein Anleger mit einem Aktien- oder Anleiheinvestment einen Totalverlust, sollte er diesen Verlust nicht mehr steuermindernd geltend machen können.

Gegen die geplante Änderung waren viele Marktteilnehmer Sturm gelaufen. Erst vor wenigen Tagen hatten die Verbände DAI, DSW und DDV (Deutsches Aktieninstitut, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und Deutscher Derivate Verband) in einem gemeinsamen Aufruf zur Abwendung der Novelle aufgerufen. Offenbar erfolgreich. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Abstimmung am Mittwoch den Passus aus dem Entwurf genommen. Am Donnerstag stimmt der Bundestag darüber ab. Erwartungsgemäß wird er sich der Empfehlung anschließen.

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Bei der DSW zeigt man sich über die Entscheidung erleichtert. Allerdings mit Einschränkungen: Das Bundesfinanzministerium könnte das Thema noch einmal in anderem Zusammenhang auf die Tagesordnung bringen, befürchtet Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Daher wolle sein Verband auf der Hut bleiben und auch zukünftig gegen mögliche entsprechende Gesetzesmaßnahmen auftreten.

Insgesamt gehe das Vorhaben vor allem zu Lasten von Privatanlegern, kritisiert Tüngler. Da sie weniger taktisch als Profis vorgingen, hielten gerade Privatanleger bei Unternehmenspleiten ihre Investments eher bis zum bitteren Ende. Und blieben auf Verlusten dann vollständig sitzen: „Wieso sollte jemand, der gerade rechtzeitig kurz vor einer Unternehmenspleite sein Investment abstößt, die Verluste mit Kapitalmarktgewinnen gegenrechnen können – jemand, der diesen Zeitpunkt verpasst, aber nicht mehr?“, fragt sich Tüngler.

Auch beim DAI betrachtet man die jüngste Entscheidung des Finanzausschusses eher als Etappensieg: „Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, die Reform mit dem problematischen Passus bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung zu setzen“, heißt es von einem Verbandssprecher. „Insofern bleibt abzuwarten, wie sich die politische Lage entwickelt. Das Thema ist damit noch nicht endgültig vom Tisch.“

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