Im Überblick Krypto-Regulierung – was Deutschland auf den Weg gebracht hat
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist seit dem 10. Juni 2021 in Kraft. Es ermöglicht die Emission von elektronischen Wertpapieren und Kryptowertpapieren, was zu einem schnelleren und kosteneffizienteren Kapitalmarkt führen soll.
Dank des Wahlrechts können Emittenten künftig entscheiden, wie sie Wertpapiere ausgeben möchten. Eine digitale Urkunde ist die Alternative zur herkömmlichen Verbriefung als physische Urkunde. So ist es nun möglich, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteile an Sondervermögen (Anteilsscheine) rein elektronisch in ein zentrales elektronisches Wertpapierregister auszugeben – oder auch als Kryptowertpapiere zum Beispiel auf einer Blockchain in ein sogenanntes Kryptowertpapierregister zu emittieren.
An einer Regelung, auch Aktien elektronisch zu begeben, wird aktuell noch gearbeitet.