Im Überblick Krypto-Regulierung – was Deutschland auf den Weg gebracht hat
Zum 2. August 2021 trat das deutsche Fondsstandortgesetz in Kraft. Mit diesem Paket an Gesetzesänderungen hat der deutsche Gesetzgeber zahlreiche Gesetze für die Fondsbranche angepasst. Besonders relevant für die Regulierung von Kryptowerten sind die veränderten Passagen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Investmentsteuergesetz (InvStG).
Eine wesentliche Änderung ist, dass offene inländische Spezial-AIFs mit festen Anlagebedingungen bis zu 20 Prozent ihres Vermögens in Kryptowerte anlegen dürfen (Paragraf 284 Abs. 3 Nr. 2 KAGB). Ebenfalls wurden die Anlagebestimmungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) aktualisiert und um Kryptowerte erweitert (Paragraf 26 Nr. 4 lit. n InvStG).
Mit den neu definierten Gesetzen erteilt der Gesetzgeber inländischen Spezialfonds also erstmalig die klare Erlaubnis, verwaltete Mittel in Kryptowerte anzulegen.