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Leitfaden des AfW So machen sich Finanz- und Versicherungsvermittler krisenfest

Vorstandsmitglieder des Bundesverband Finanzdienstleistung Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Matthias Wiegel (v. li.).
Vorstandsmitglieder des Bundesverband Finanzdienstleistung Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Matthias Wiegel (v. li.). | Foto: AfW

Was müssen Arbeitgeber tun, wenn infolge der gegenwärtigen Corona-Krise der Betrieb geschlossen werden muss:

Müssen Arbeitgeber weiterhin Lohnfortzahlung leisten, wenn sie Arbeitnehmer nicht beschäftigen können? Besteht ein Anspruch, Kosten erstattet zu bekommen? Und was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter sich krank fühlt und der Verdacht besteht, er könnte sich mit dem Coronavirus angeseteckt haben?

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber erstellt, in dem diese und weitere Fragen zur Sprache kommen. Entstanden ist die Liste in Zusammenarbeit mit dem Maklerpool Maxpool.

Hier geht es zum Corona-Notfallplan mit FAQ-Liste für Arbeitgeber >>

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