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Mit Checkliste Diese Fallstricke lauern bei der Depot-Übertragung

Von in Tipps & RatgeberLesedauer: 2 Minuten
Umzugshelfer mit Möbellift. Wie beim Wechsel der Wohnung sollten Verbraucher auch bei der Depotübertragung darauf achten, dass wirklich alle Gegenstände mitkommen.
Umzugshelfer mit Möbellift. Wie beim Wechsel der Wohnung sollten Verbraucher auch bei der Depotübertragung darauf achten, dass wirklich alle Gegenstände mitkommen. | Foto: Gabi Schoenemann/Pixelio.de

Wenn ein Kunde ein neues Depot eröffnen und seine Vermögenswerte dorthin übertragen will, kann das durchaus einige Wochen dauern. In der aktuellen Ausgabe des Bafin-Journals erläutert Melanie Becker vom Bafin-Referat für operative Verhaltens- und Organisationsaufsicht, Anlegerschutz Privatbanken, die Gründe dafür. Sie weist darauf hin, dass Depotinhaber Verzögerungen nicht klaglos hinnehmen müssen.

Um Vermögenswerte von Depot A auf Depot B zu übertragen, müssen zunächst einmal beide Depots bestehen und aktiv sein, betont Becker. Kunden können den Depot-Eröffnungsantrag in Papierform, aber auch digital stellen. Nach erfolgter Übertragung sollten sie wiederum nicht vergessen, das alte, nicht mehr benötigte Depot explizit zu kündigen – sonst drohen doppelte Gebühren.

Der Übergang der Vermögensgegenstände selbst ist kostenlos.  Allerdings kann die Verwahrstelle Fremdgebühren an den Kunden durchreichen – etwa wenn eine ausländische Verwahrstelle eigene Gebühren berechnet.

Kunden, die sich über lange Bearbeitungszeiten wundern, gibt die Bafin-Fachfrau auf den Weg: Trotz digitaler Prozesse funktioniert eine Depotübertragung bislang nicht auf Knopfdruck. Und es sind oft mehr Stellen als nur die beiden Depotbanken daran beteiligt. Gerade wenn auch Lagerstellen im Ausland Teil der Kette sind, kann es etwas länger dauern.

Allerdings müssten Anleger ihre Geduld auch nicht überstrapazieren, rät Becker. Denn für Depotübertragungen gibt es zwar keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, die den genauen Prozess festlegen. Allerdings schreibt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor, dass Depotanbieter ihre Leistung „ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden“ erbringen sollen. Das betreffe im Zweifel auch die Bearbeitung von Anträgen auf Depotübertragung, erläutert Becker. Bei Kundenbeschwerden entscheidet die Behörde im Einzelfall, ob die Depotstelle mangelhaft gearbeitet hat.     

Folgende Punkte sollten Kunden beachten, um den Depotwechsel möglichst reibungsarm zu gestalten:

  • Sie sollten prüfen, ob alle bestehenden Positionen beim neuen Depotanbieter auch handelbar sind – denn nur dann können sie auch übertragen werden. Auch Bruchstücke von Wertpapieren lassen sich unter Umständen nicht übertragen.
  • Angaben im Antrag sollten vollständig und fehlerfrei sein. Kunden könnten Online-Tools zurate ziehen und ihre Angaben anhand von Muster-Aufträgen prüfen.
  • Wenn sich nach drei bis vier Wochen Wartezeit der neue Depotanbieter noch nicht gemeldet hat, sollten Kunden nachfragen – und falls dann immer noch keine Antwort kommt, die Bafin informieren.
  • Nach erfolgter Übertragung ist es an den Kunden, alles noch einmal zu überprüfen: Sind alle Werte ins neue Depot mitgekommen, und sind die Anschaffungsdaten korrekt wiedergegeben (wichtig für die spätere Besteuerung)?  Bei Depotüberträgen aus dem Ausland sollten Kunden sich die Anschaffungsdaten im Zweifel direkt von dort bestätigen lassen.     
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