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in LebensversicherungLesedauer: 2 Minuten

Vor der kommenden Bafin-Aufsicht „Vermittler sollten schnell eine 34f-Erlaubnis beantragen“

Beratungsgespräch. Versicherungsvermittler sollten sich jetzt gegebenenfalls schnell eine 34f-Lizenz holen, rät man beim Vermittlerverband VSAV.
Beratungsgespräch. Versicherungsvermittler sollten sich jetzt gegebenenfalls schnell eine 34f-Lizenz holen, rät man beim Vermittlerverband VSAV. | Foto: Axa

Alle Vermittler, die in Zukunft Investmentfonds vermitteln wollen, aber noch keine explizite Genehmigung dafür haben, sollten jetzt nicht zögern, sondern sich schleunigst eine Erlaubnis holen. Auch Versicherungsvermittler mit Lizenz nach Paragraf 34d Gewerbeordnung sollten über diesen Schritt nachdenken. Dieser eindringliche Rat kommt vom Branchenverband Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV).

VSAV-Vorstand Ralf-Werner Barth argumentiert: „Wir glauben, dass die Neu-Zulassungsbedingungen später bei der Bafin sehr viel strenger ausfallen könnten als bei den jetzigen Aufsichtsbehörden. Und sie werden nach unserer Einschätzung auch kostspieliger.“ Auch der Zeitaufwand werde bei Bafin-Zulassungen höher ausfallen, vermutet man beim VSAV. Da die Beantragung der Lizenz derzeit rund neun Monate in Anspruch nehme, sei es für betroffene Vermittler höchste Zeit, jetzt aktiv zu werden, mahnt Barth.

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Warum auch Versicherungsvermittler sich über eine 34f-Zulassung Gedanken machen sollten? Es sei nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber in Zukunft auch Fondspolicen zu dem Produktuniversum ordnen könnte, für dessen Vermittlung eine 34f-Lizenz erforderlich ist. In dem Fall würden auch Versicherungsvermittler eine entsprechende Lizenz benötigen. Auch für sie wäre dann die Bafin zuständig.  

Hintergrund der Warnung ist das Vorhaben der Bundesregierung, bald alle Vermittler mit Erlaubnis nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Bislang sind die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise örtliche Gewerbeämter zuständig. In einem Eckpunktepapier hat das Bundesfinanzministerium kürzlich einen konkreten Maßnahmen- und Zeitfahrplan vorgestellt. Demnach soll ab Januar 2021 die Bafin für dieses Vermittlersegment zuständig sein.

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