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PKV-Verband Keine Beitragserhöhung für Versicherte mit Standardtarif

Florian Reuther: Der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV) fordert von der Politik eine stärkere Öffnung des Standardtarifs.
Florian Reuther: Der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV) fordert von der Politik eine stärkere Öffnung des Standardtarifs. | Foto: PKV-Verband

Seit 1994 gibt es den Standardtarif in der PKV, der sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert. Geschaffen wurde der brancheneinheitliche Sozialtarif laut PKV-Verband „für Versicherte in schwieriger finanzieller Situation“ – und diese können nun mit stabilen Beiträgen für das laufende Jahr rechnen. Das teilte der Verband am Montag in Berlin mit. 

Demnach wurden die Beiträge im Standardtarif für Männer zuletzt am 1. Juli 2018 angepasst, davor gab es in den acht Jahren seit 2010 nur eine Erhöhung – und zwar am 1. Juli 2014, wie es heißt. Im Standardtarif für Frauen habe es die letzte Beitragsanpassung am 1. Juli 2016 gegeben, davor sei der Beitrag sechs Jahre stabil geblieben.

Im Durchschnitt kostet der Standardtarif den Angaben zufolge etwa 300 Euro im Monat, wozu Rentner einen Zuschuss bis zu 150 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Der Beitrag im Standardtarif sei dabei nie höher als der Höchstbeitrag der GKV, so der Verband weiter, der maximale Selbstbehalt liege bei 306 Euro. „Damit bleibt der PKV-Standardtarif auch weiterhin eine sehr gute Lösung für Versicherte in schwieriger finanzieller Situation“, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther laut Mitteilung.

PKV-Sicht stößt auf Widerspruch 

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Zu einem anderen Fazit kommt Ferdinand Halm von HC Consulting, einem Maklerunternehmen, das Versicherte beim Tarifwechsel berät. „Geschätzte zwei Drittel der im Standardtarif versicherten Personen könnten in ihrer eigenen PKV in einen günstigeren und besseren Tarif wechseln“, kommentierte Halm die Stellungnahme des PKV-Verbandes in einem Blog-Beitrag. Dabei liege die Betonung auf „könnten“, so Halm, „denn wer erst einmal im Standardtarif versichert ist, der kommt meist nicht mehr in einen normalen Tarif mit Leistungen bis zum Höchstsatz (3,5) oder bis zum Regelhöchstsatz (2,3) der GOÄ/GOZ“. Im Standardtarif werde nur der 1,8-fache Satz erstattet.

Da die Versicherten im Standardtarif zudem „in der Regel schon etwas älter sind und Vorerkrankungen bestehen, hat kaum ein Versicherter noch die Chance, den Standardtarif jemals zu verlassen“, kritisiert Halm. Der PKV-Verband wünscht sich dagegen, „diesen gut funktionierenden Sozialtarif“ für noch mehr Privatversicherte zu öffnen als bisher. „Leider wird die dazu nötige Gesetzesänderung seit Jahren von der SPD blockiert“, sagte PKV-Direktor Reuther. 

Derzeit dürfen aufgrund der Rechtslage nur Privatversicherte mit Versicherungsbeginn vor 2009 in den Standardtarif wechseln. „Der PKV-Verband setzt sich dafür ein, dies auch allen seit 2009 Privatversicherten zu ermöglichen, denen nach heutigem Recht nur der meist teurere Basistarif verbleibt“, so die Forderung aus Berlin. 

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