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Private Krankenversicherung (PKV) Die besten Anbieter privater Kranken-Vollversicherungen

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Beitragsstabilität für Rentner

In der Kritik steht die PKV häufig wegen hoher Beiträge für ältere Versicherte und großer Beitragssprünge, für die es aber klare Vorgaben gibt. So darf der PKV-Beitrag erst dann steigen, wenn die tatsächlichen Kosten die Kalkulation um mehr als 10 beziehungsweise teilweise auch nur 5 Prozent übersteigen. Damit gibt es in manchen Jahren größere Beitragssprünge als bei den gesetzlichen Krankenkassen, deren kleinen Erhöhungen zeitlich besser verteilt sind.

„Auch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank fordert ihren Tribut“, beichten die Autoren des Map-Reports, der seit 2019 in der Verantwortung von Franke und Bornberg erscheint. Sie untersuchten die Entwicklung der Beiträge zu ausgewählten Fallkonstellationen. Ergebnis: Die untersuchten Versicherer haben zum Jahresbeginn 2020 ihre Beiträge im Durchschnitt um 3,21 Prozent angehoben – eine ähnliche Größenordnung wie im Jahr zuvor. 

Rechenbeispiele für Musterkunden

Für einen Angestellten lag die durchschnittliche Beitragserhöhung zwischen den Jahren 2000 bis 2020 bei 3,76 Prozent pro Jahr. Zu Jahresbeginn 2020 stieg ihr Beitrag durchschnittlich um 3,21 Prozent (Vorjahr: 2,87 Prozent). In der Musterberechnung für einen Bundesbeamten stiegen die Bestandsbeiträge von 2000 bis 2020 jährlich um 2,94 Prozent. Zum Jahresanfang 2020 waren es 3,85 Prozent (Vorjahr: 2,14 Prozent).

Die Untersuchung der Beitragsentwicklungen beinhaltet zudem ein Fallbeispiel für Senioren. Der entsprechende Modellvertrag wurde im Jahr 1982 abgeschlossen. Anfang des Jahres 2020 sind die Beispielkunden 78 und 76 Jahre alt. Für diese Versicherten entfalten nach Ansicht der Hannoveraner die sogenannten Alterungsrückstellung nach Paragraf 150 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ihre Wirkung.

Gesamter Bestand berücksichtigt

Im beobachteten Zeitraum der Jahre 2000 bis 2020 lag die durchschnittliche Beitragserhöhung in der Beispielrechnung des im Ruhestand befindlichen ehemaligen Angestellten im Branchenschnitt wie im Vorjahr bei 2,3 Prozent. Das sind 1,4 Prozentpunkte weniger als bei den Vergleichstarifen. Zum Jahresbeginn 2020 wurde der Beitrag durchschnittlich um 1,7 Prozent erhöht (Vorjahr: 3,4 Prozent).

Zudem ist eine weitere Variante zum Vergleich der Beitragsanpassungen enthalten. Im Gegensatz zu den Musterfällen wird hier nicht ein bestimmter Vertrag beziehungsweise eine Tarifkombination für die Gegenüberstellung herangezogen, sondern der gesamte Bestand nach Monatssollbeiträgen. Für den Zeitraum von 2012 bis 2018 lagen die Beitragsanpassungen durchschnittlich bei 1,9 Prozent.

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