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in Recht & SteuernLesedauer: 5 Minuten

Problematisch für Versicherungsmakler BGH sieht doppelte Beratungspflicht

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Natürlich kann ergebnisorientiert darüber nachgedacht werden, dass dem armen geschädigten Versicherungsnehmer Geld gezahlt werden soll, nämlich im Zweifel aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Maklers. Betrachtet man die Angelegenheit ausschließlich ergebnisorientiert, so mag das Ergebnis vielleicht noch zu rechtfertigen sein.

Nach meiner Kenntnis war es immer ausreichend, dass der Makler die Kenntnis bei seinem Kunden immer dadurch beweisen konnte, wenn ein anderer diese Kenntnis dem Kunden gebracht hatte. Vorliegend lag unstreitig der Sachverhalt zugrunde, dass der recht einfache Sachverhalt mit dem Hinweis auf eine 18-monatige Invaliditätsfrist unstreitig dem betroffenen Kunden durch den Versicherer übermittelt wurde. Damit war der Kunde unstreitig informiert. Auch ein Makler muss doch darauf vertrauen dürfen, dass der Versicherer seine nachweislichen Aufklärungs- und Belehrungspflichten erfüllt! Wäre dem nicht so, so müsse der Versicherer die Versicherungsleistung erbringen.

Nach dieser BGH-Entscheidung soll ein Makler offensichtlich nicht mehr auf die Information durch den Versicherer vertrauen dürfen? Der Sinn einer doppelten Beratungspflicht erschließt sich mir hier keinesfalls.

IV. Mitverschulden

Der zweite Punkt lieg darin, dass der BGH auch nach wie vor ein Mitverschulden ablehnt. Unstreitig war hier eine Versicherungsfachfrau am Werke. Der BGH stellte aber klar, dass selbst Spezialisten einen Anspruch auf Beratung haben. Eine Entscheidung, die nicht unproblematisch aber gleichwohl nachvollziehbar ist. Aus diesem Grund hatte der BGH nicht darüber befunden, ob eine Kürzung der Höhe des Schadenersatzes sinnvoll wäre. Der betroffene Makler muss also in voller Härte dem Grund nach haften.

V. Alle Fristen beachten

Und der letzte und entscheidende Punkt ist ja jener, dass der Makler nicht nur auf eine 18-monatige Invaliditätsfrist hinzuweisen hat, sondern dann denklogisch auf alle anderen versicherungsvertraglichen Fristen auch. Immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Mehrwert durch Fristsäumnis eines Versicherers haben könnte oder umgekehrt, wenn der Versicherer bestimmte Fristen einzuhalten hätte (zum Beispiel bei Obliegenheiten), bedarf es nach dieser BGH-Entscheidung offensichtlich eines eigenen und zusätzlichen Hinweises des Versicherungsmaklers!

Damit Sie dieses Problem halbwegs innerbetrieblich umsetzen können, haben Sie also in jedem Schadenfall den Kunden aktiv zu begleiten und auf Fristen hinzuweisen. Ob der allgemeine Hinweis, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, genügen kann, hatte der BGH nicht entschieden. Ich würde an Ihrer Stelle stets an einen Fachanwalt verweisen unter Hinweis darauf, dass es sich um komplizierte rechtliche Fragen handelt, auch wenn es sich vielleicht auf den ersten Blick um einen „einfachen Sachverhalt“ handelt. Ansonsten sollten Sie Ihre Fristen sehr gewissenhaft und sehr sorgfältig erledigen. Um Ihnen dabei eine Hilfestellung zu bieten, haben wir eine Fristenliste entwickelt. Sie sehen anhand der Liste, wann welche Friste beginnt, die Länge der gesetzlichen Fristen und mithin die Berechenbarkeit des Endzeitpunktes, wann spätestens eine Frist einzuhalten ist. Denn Säumnis hat meist harte Folgen.

Nochmals: Argumentieren Sie hier nicht mit dem letzten Tag. Es sollte immer noch genügend Zeit sein, die Fristen auch angemessen umzusetzen. Wir hoffen, dass unsere Fristenliste für Sie ein hilfreiches Werkzeug ist, eine derart harte und strenge BGH-Rechtsprechung haftungsminimierend umzusetzen!

VI. Beweisen können

Und bitte daran denken, es geht nicht nur darum, die Fristen auch mitzuteilen, sondern dies auch nachweislich zu dokumentieren. Im Zweifel sollten Sie Einwurfeinschreiben an Ihren Kunden verschicken, damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

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