Urteile des OLG Oldenburg Wie wirken sich Umschulungen auf BU-Rentenansprüche aus?
Im ersten Fall konnte ein Mann aus Lingen seinen ursprünglichen Beruf als Heizungsmonteur nicht mehr ausüben, sein BU-Versicherer bewilligte daraufhin die Zahlung einer BU-Rente. Er schulte zum technischen Zeichner mit ähnlich hohem Einkommen um, woraufhin der Versicherer die Rentenzahlungen einstellte.
Dagegen setzte sich der ehemalige Handwerker zur Wehr und argumentierte, dass diese Berufe nicht vergleichbar seien und ein Handwerksberuf im ländlichen Raum ein höheres Sozialprestige mit sich bringe. Zudem habe er in diesem Beruf mittlerweile aufgrund der guten Voraussetzungen im Handwerk mittlerweile deutlich mehr verdienen können.
Im zweiten Fall ging es um einen Estrichleger, der aufgrund seiner Berufsunfähigkeit eine Umschulung zum Großhandelskaufmann absolviert hat und weniger als bisher verdient. Er argumentierte, dass er im früheren Beruf eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung erfahren würde, später einen Meistertitel erworben hätte und mittlerweile einen Firmenwagen fahren dürfte.