Krankenversicherung Verbraucherschützer warnen vor voreiligem Vertragswechsel
Der sprichwörtliche Schlag ins Kontor der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hierzulande kommt auch die Versicherten teuer zu stehen. Die Corona-Pandemie treibt die medizinisch notwendigen Ausgaben und gleichzeitig sinken die Einnahmen, da hunderttausende Kurzarbeiter niedrigere Monatseinkünfte haben.
Zum Jahresanfang haben daher 40 gesetzliche Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitrag um 0,1 bis 0,8 Prozentpunkte erhöht. Dadurch zahlen 37 Millionen Versicherte bundesweit nun höhere Beiträge. Für sie ist der Wechsel der Krankenkassen jedoch ebenfalls seit Anfang des Jahres einfacher geworden.
Kassenindividuelle Zusatzleistungen
Es genügt seit Januar, rechtzeitig einen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse zu stellen. Dieser GKV-Anbieter übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags und bestätigt den Wechsel. Der Versicherte muss im Anschluss nur noch seinen Arbeitgeber formlos darüber informieren, dass er Mitglied einer neuen Kasse ist.
Hallo, Herr Kaiser!
„Wechseln Sie aufgrund des erhöhten Zusatzbeitrags aber nicht zu voreilig“, warnt Markus Latta. „Kassenindividuelle Zusatzleistungen für Zahn-, Homöopathie- oder Osteopathiebehandlungen sowie Wahltarife und Bonusprogramme können die Erhöhung ausgleichen“, erklärt der Experte vom Verbraucher-Service Bayern.