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Vermögensverwalter Stefan Brähler Steuerfreies Wertpapierdepot? So geht’s!

Von in Asset AllocationLesedauer: 2 Minuten
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Seit der Einführung der Abgeltungsteuer gibt es eigentlich kaum mehr Gestaltungsspielraum, seit 2009 sind sämtliche Erträge im Wertpapierdepot steuerpflichtig. Nach dem Wegfall des Bestandsschutzes für alte Investmentfonds, scheint auch die letzte Option zur steuerfreien Kapitalanlage passé zu sein. Aber es gibt noch immer ein Geheimrezept, wie Vermögensverwalter ohne großen Aufwand ihren Kunden einen Ausweg bieten können.

Werden Wertpapiere in geschickt aufgesetzten Versicherungsstrukturen angelegt und verwaltet, sammeln sich die Erträge während der Laufzeit steuerfrei an, denn sie sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Damit fällt auch die etwas unglücklich gestaltete Vorabpauschale auf Investmentfonds weg, die hier weder berechnet noch abgeführt werden muss.

Aber seinen wirklichen Turbo entfaltet diese Lösung beim Eintreten des Versicherungsfalls. Denn stirbt die versicherte Person, werden die Erträge komplett steuerfrei ausbezahlt. Bei den üblichen Feld-, Wald- und Wiesenverträgen ist das meist der Kunde selbst, insofern haben nur die Erben etwas davon. Aber das lässt sich auch anders und aus Kundensicht noch interessanter gestalten.

Denn bei Abschluss des Vertrags können zum Beispiel auch die Eltern als versicherte Personen eingesetzt werden. Das ist für die ältere Generation völlig unproblematisch, denn wenn auf einen besonderen Todesfallschutz verzichtet wird, gibt es auch keine Gesundheitsfragen oder zusätzliche Kosten, die an das Lebensalter gekoppelt sind. Aber für den Kunden kann das immense Vorteile haben. Lässt er den Vertrag bis zum Tod der Eltern laufen, sind so sämtliche angesammelten Erträge steuerfrei. Je länger sie leben, desto größer ist die mögliche Ersparnis.

Eins muss jedoch beachtet werden, wird Geld per Kündigung vorher entnommen, müssen zumindest die in der Auszahlung enthaltenen Erträge versteuert werden. Durchhalten lohnt sich also und kann enorme finanzielle Vorteile bringen.

Schließt zum Beispiel ein 40-jähriger einen Vertrag über 100.000 Euro ab, kann die Steuerersparnis bei 20 Jahren Laufzeit 20.000 Euro betragen. Bei 30 Jahren Laufzeit geht es schon Richtung 50.000 Euro. Und zwar unter Berücksichtigung sämtlicher Gebühren. Denn ja, natürlich fallen für die Versicherungsstruktur auch überschaubare Kosten an. Diese werden durch die positiven Effekte von Steuerersparnis und Zinseszins aber mehr als wettgemacht. Der Mehraufwand für den Kunden – eine Unterschrift – ist minimal, Vermögensverwalter sparen sich Brutto-Netto-Vergleiche und das verwaltete Vermögen wird nicht durch Steuerabflüsse gemindert. Eine echte Win-win-Lösung für alle Beteiligten.

Autor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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