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Von Hausverwaltung bis Versicherungen Frischgebackene Vermieter – diese Pflichten haben Eigentümer

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Schäden aufgrund von Baumängeln

Hier ist der Vermieter ebenfalls am Zug. Das betrifft auch Schimmel in der Wohnung - jedenfalls wenn dieser durch einen Schaden am Haus auftritt. Meint der Vermieter dagegen, dass der Schimmelbefall durch falsches Lüften oder mangelndes Heizen verursacht wurde, muss der Mieter ran. Allerdings nur wenn der Vermieter das beweisen kann.

Verkehrssicherungspflicht

Der Vermieter muss grundsätzlich für Sicherheit an und in seiner Immobilie sorgen. Rutscht etwa jemand auf dem eisglatten Grundstück aus oder verletzt sich, weil das Licht im Flur nicht funktioniert oder ein morscher Ast herabfällt, haftet in der Regel der Vermieter. Er kann seine Pflichten aber per Vertrag an eine Hausverwaltung, Familienangehörige oder die Mieter übertragen, zum Beispiel Schnee schippen.

Vertrag

Im Internet gibt es zig Mustermietverträge. Doch Vorsicht: Weil die Rechtsprechung zum Mietrecht immer in Bewegung ist, muss man gut prüfen, ob das Formular wirklich auf dem neuesten Stand ist. Das ist zum Beispiel bei Exemplaren von Eigentümerverbänden wie Haus und Grund der Fall.

Wichtige Versicherungen für Mieter

In ihre Kalkulation müssen Immobilieninteressenten schließlich den notwendigen Versicherungsschutz einbeziehen.

  • Absolute Basis ist eine Wohngebäudeversicherung. Sie schützt die Immobilie selbst und ersetzt Schäden und Mietausfälle unter anderem nach einem Brand oder Sturm. Gegen die Folgen extremer Wetterphänomene sichert die Elementarschadenversicherung ab. Befinden sich in einem Haus mehrere Wohnungen, muss die Eigentümergemeinschaft über die geeignete Absicherung entscheiden.
  • Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften eignet sich zudem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie greift etwa, wenn sich bei Reparatur- oder Gartenarbeiten ein Hausbesucher oder Passant verletzt. Hochwertige Privathaftpflichtversicherungen haben diesen Schutz bereits inbegriffen.
  • Empfehlenswert ist schließlich eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
  • Weniger sinnvoll sind Mietnomadenversicherungen, die einspringen, wenn der Mieter nicht zahlt oder die Wohnung verwüstet. Meist lohnt sich der Abschluss nicht, da die Versicherungssummen in der Regel gedeckelt und Selbstbehalte üblich sind.


Über den Autor:
Marc-Philipp Unger leitet den Bereich Immobilien und Finanzierung beim Wieslocher Finanzdienstleister MLP.

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