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Pauschale Beihilfe Weiteres Bundesland erleichtert Beamten den Wechsel von PKV zur GKV

Von in KrankenversicherungLesedauer: 4 Minuten
Eine Sitzung des Niedersächsischen Landtags
Eine Sitzung des Niedersächsischen Landtags: Nach Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg und anderen Bundesländern führt nun auch Niedersachsen die pauschale Beihilfe für Beamte ein. | Foto: Focke Strangmann

Sicherer Arbeitsplatz, gutes Einkommen und einfacher Zugang zur PKV – für private Krankenversicherer (PKV) sind Beamte eine sehr interessante Zielgruppe. Denn für sie gelten keine Einkommensgrenzen: Sie kommen in der Regel schon als Beamtenanwärter in die PKV. Es steht ihnen zwar auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen, doch nur die wenigsten von ihnen – im vergangenen Jahr waren es nur rund 15 Prozent – wählen diese.

Aus gutem Grund: Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber die GKV-Kosten mittragen, bezahlen Beamte sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst. Auf der anderen Seite gewährt ihnen ihr Dienstherr Beihilfe zu den Krankheitskosten, die sich je nach Dienstverhältnis und Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent bewegt.

Hamburg führte als erstes Bundesland pauschale Beihilfe ein

Doch 2018 bot Hamburg als das erste Bundesland seinen Beamten und Richtern die Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV an, indem es eine sogenannte pauschale Beihilfe einführte. Damit gewährt der Dienstherr seinen Beamten einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, der sowohl für eine freiwillig gesetzliche als auch für eine private Krankheitskostenvollversicherung genutzt werden kann. Lediglich die Pflegeversicherung müssen die Beamten komplett selbst bezahlen. In den darauffolgenden Jahren schlossen sich auch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg und Sachsen dieser als „Hamburger Modell“ bezeichneten Vorgehensweise an.

Nun zieht auch Niedersachsen nach. Der Niedersächsische Landtag hat Anfang dieser Woche ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe beschlossen. Damit verfolgt die niedersächsische Landesregierung nach eigenen Angaben zwei Ziele. Zum einen wolle man dafür sorgen, „dass Niedersachsen im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte als attraktiver Arbeitgeber konkurrenzfähig bleibt“, heißt es von den Landespolitikern. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels und auch mit Blick auf die Beihilferegelungen der an Niedersachsen angrenzenden Länder sei dies besonders wichtig.

Einmalige Wahlmöglichkeit ab Februar 2024 

Zum anderen will der Landtag in Niedersachsen nach eigenen Angaben „eine Gerechtigkeitslücke“ schließen. Diese sei „insbesondere in Zeiten entstanden, in denen es Beamten mit Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen faktisch unmöglich war, eine private und damit beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen“.

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Menschen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, sollen laut Gesetzesentwurf in ihrer Versicherung bleiben dürfen. Die bereits im Landesdienst stehenden Beamte bekommen ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit. Sie können ihren Antrag bei der für die Festsetzung der Beihilfe zuständigen Stelle – für Landesbeamten ist es das niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung – innerhalb von einem Jahr stellen.

 

PKV-Verband: pauschale Beihilfe „überflüssig“

Der PKV-Verband bezeichnet auf Nachfrage von DAS INVESTMENT die Einführung der pauschalen Beihilfe als „überflüssig“. Sie schränke sogar die Wahlfreiheit für junge Beamten ein, erklärt ein Verbandssprecher. Schließlich sei die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich. „Die Nachteile dürften vielen Betroffenen erst später bewusstwerden: Zum Beispiel dann, wenn die GKV-Beiträge mit höheren Bezügen automatisch steigen“, so der PKV-Verbandssprecher.

Es bestünde zudem auch kein sozialpolitischer Handlungsbedarf für die pauschale Beihilfe, so der Sprecher weiter. Durch die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung könnten auch Beamte mit Vorerkrankungen oder einer Behinderung sowie deren Angehörige innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung in eine beihilfekonforme PKV wechseln.

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