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Rechtsanwalt erläutert Wie läuft eigentlich ein Insolvenzverfahren ab?

Schild erinnert an die Corona-Abstandsregeln
Schild erinnert an die Corona-Abstandsregeln: Die Pandemie hat vielen Unternehmen das Geschäft verhagelt. | Foto: imago images / IPON

In herausfordernden Zeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie passiert es nicht selten, dass Menschen zahlungsunfähig werden und ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Sie müssen Insolvenz anmelden. Doch was kommt in diesem Fall auf die SchuldnerInnen und GläubigerInnen zu?

Für den Ablauf eines Insolvenzverfahrens gibt es eine genaue Vorgabe:

Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch und Antrag auf Privatinsolvenz

Bevor ein Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht eingereicht wird, kommt es zu einem außergerichtlichen Einigungsversuch. Hier können die SchuldnerIn und die GläubigerInnen einen Konsens finden, indem die GläubigerInnen darüber informiert werden, wie die SchuldnerIn gedenkt, ihre Schulden zu begleichen. Gelingt dies nicht und scheitert dieser Einigungsversuch, wird der Antrag auf Privatinsolvenz bei Gericht gestellt.

Schritt 2: Gerichtlicher Einigungsversuch

Bei Gericht wird nochmals versucht, eine Einigung zwischen SchuldnerIn und GläubigerInnen zu erzielen. Die SchuldnerIn kann erneut vorbringen, wie sie gedenkt die Schulden zu begleichen. Beide Seiten haben nochmals die Möglichkeit, einen Kompromiss zu finden. Scheitert auch dieser Versuch, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Schritt 3: Eintritt des Insolvenzverwalters

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Wenn das zuständige Gericht dem Antrag auf Privatinsolvenz stattgibt, wird eine InsolvenzverwalterIn eingesetzt. Diese ist dafür verantwortlich, das pfändbare Vermögen der SchuldnerIn zu verwerten. Der Erlös aus dem pfändbaren Vermögen wird „Insolvenzmasse“ genannt. Diese kann nun an die GläubigerInnen verteilt werden.

Schritt 4: Wohlverhaltensperiode

Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren kommt die Wohlverhaltensphase. Während dieser Zeit muss die SchuldnerIn strenge Regeln befolgen. „In diesem Zeitraum darf die SchuldnerIn keine neuen Schulden anhäufen“, erklärt Johann Tillich. Neigt sich diese Phase dem Ende zu, kann die Restschuldbefreiung erfolgen.

Schritt 5: Restschuldenerlass

Der Restschuldenerlass sieht vor, dass alle noch offenen Forderungen ungültig werden. Somit beginnt der schuldenfreie Neustart.

Insgesamt lohnt es sich, die schwierige Zeit während der Privatinsolvenz durchzustehen, um in der Folge die Chance auf einen Neubeginn zu erhalten. Eine Schuldnerberatung kann dabei hilfreich sein.


Über den Autor:
Johann Tillich ist für den Verein für Existenzsicherung tätig. Der Rechtsanwalt ist seit über 30 Jahren in der Schuldnerberatung tätig. Zudem ist er staatlich geprüfter Anlage- und Vermögensberater, Prüfer bei der IHK München und Oberbayern sowie Treuhänder und Insolvenzverwalter für Insolvenzverfahren am Amts-/Insolvenzgericht München.

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