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Berater aufgepasst Änderung am Impressum erforderlich

Von in Tipps & RatgeberLesedauer: 1 Minute
Computer-Tastatur
Computer-Tastatur: Wer eine Internetseite mit redaktionellen Inhalten betreit, sollte sein Impressum an eine aktuelle Gesetzesänderung anpassen. | Foto: imago images / agefotostock

Betreiber privater Internetseiten sollten aktuell eine Änderung an ihrem Impressum vornehmen – das gilt auch für viele Finanzberater. Der Tipp kommt von Netfonds-Syndikusanwältin Sarah Lemke.

Hintergrund: Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten. Er ersetzt den noch aus analoger Zeit stammenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Entsprechend sind die Angaben im Impressum vieler Homepages anzupassen: Die alte Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ sollte gegen die neue Formulierung „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV" ausgetauscht werden.

Lemke erinnert darüber hinaus: „Hinter dieser Formulierung muss immer der Name einer natürlichen Person genannt werden.“ Korrekt wäre also: „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt“. An dieser Stelle einfach nur den Firmennamen zu nennen, reiche dagegen nicht aus.

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Kennzeichnungspflichtig sind alle Internetseiten, die weitergehende Informationen für Besucher bereitstellen. „Websites, auf denen auch redaktionell-journalistische Inhalte angeboten werden, müssen einen inhaltlich Verantwortlichen mit Namen und Anschrift nennen“, erläutert Lemke. Namentlich zu nennen seien auch die Betreiber auf Blogs und in allen Auftritten in sozialen Medien.

Dagegen dürfen Seiten, die lediglich das Finanzberatungsunternehmen vorstellen oder die als reine Online-Shops aufgezogen sind, auf den Hinweis im Impressum verzichten.

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