Altersvorsorge, PKV, Sach-Policen Die 8 wichtigsten Reformen bei Versicherungen 2017
Sachversicherung
Nachrüstpflicht für Rauchmelder
Ende des Jahres läuft die Nachrüstfrist für Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen und im Saarland ab. Ab 1. Januar 2017 müssen somit nun auch in bereits bestehenden Gebäuden Rauchwarner installiert sein. Berlin ist das letzte Bundesland, das zum 1. Januar 2017 für Neubauten die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern einführt.
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Zur Installation der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet beziehungsweise die Vermieter. Wer der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nachkommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern verletzt unter Umständen eine sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
Die vertraglichen Obliegenheiten beschreiben Pflichten des Versicherten – dazu gehört die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, also auch die Rauchwarnmelderpflicht. Wird eine vertragliche Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen oder versagen.