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Anlegerschutz Vor diesen 9 Anbietern warnt die Finanzaufsicht

Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Deutschlands Finanzzentrum ist Sitz der für Wertpapierhandel und Asset Management zuständigen Aufseher. | Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

In der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals warnen die deutschen Finanzaufseher vor den folgenden Anbietern:

Life Forestry Switzerland AG

Die Bafin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September untersagt, ihre Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ öffentlich zum Erwerb in Deutschland anzubieten. Dabei geht es um den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador. Grund für die Untersagung sei ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz, denn die Gesellschaft habe für diese Vermögensanlage keinen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht, der die gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.

Finatex Ltd.

Die Bafin hat mit ihrem Bescheid vom 2. Oktober der Finatex Ltd. angeordnet, ihren grenzüberschreitenden Eigenhandel ab sofort einzustellen. Die britische Gesellschaft bietet auf der von ihr betriebenen Online-Handelsplattform Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference, kurz CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe an. Damit betreibe sie hierzulande Eigenhandel im Sinne des Kreditwesengesetzes, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

First Skyway Invest Group Ltd.

Nach Angaben der Bafin bietet die First Skyway Invest Group Ltd. eine Vermögensanlage an, mit denen die Käufer am Ergebnis eines Unternehmens beteiligt werden sollen. Doch das hierfür gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsprospekt habe das Unternehmen nicht veröffentlicht.

BIOVOLT AG

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Anleger werden aktuell vor dem gutgläubigen Kauf einer Aktie gewarnt, die ihnen manche Börsenbriefe derzeit wärmstens empfehlen. Denn die Finanzaufsicht hat nach eigenen Angaben Anhaltspunkte, dass dabei „unrichtige oder irreführende Angaben“ gemacht werden. Zudem würden „bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen“.

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Daher untersucht die Behörde jetzt den Verdacht der Marktmanipulation. Vor dem Erwerb der an der Börse Stuttgart gelisteten Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665) sollten Anleger „sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind“. Interessierte sollten sich demnach auch aus anderen Quellen über das Biogasunternehmen aus dem schweizerischen Hünenberg informieren.

United Battery Metals Corp.

Die Bafin warnt Privatinvestoren ebenso vor Kaufempfehlungen einiger Börsenbriefe für Aktien der United Battery Metals Corp. (ISIN: CA9095801028). Auch hier habe die Bafin Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben und pflichtwidrig verschwiegener Interessenskonflikte.

Die Behörde untersucht nun den Verdacht der Marktmanipulation bei den Aktien der Gesellschaft, die an den Börsen Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart und auf der Handelsplattform Tradegate gelistet sind. Anleger sollten alle Angaben zu dem auf Batterien für Elektrofahrzeuge spezialisierten Unternehmen aus dem US-Bundesstaat Colorado auf Seriosität prüfen und nach neutralen Informationsquellen suchen.

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