LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MärkteLesedauer: 2 Minuten

Bafin-Kontrolle über 34fler GDV will Versicherungsvermittler vor Bafin-Aufsicht schützen

Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main. Der Versichererverband GDV hat sich öffentlich zu der von Politikern geforderten Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler geäußert.
Bafin-Gebäude in Frankfurt am Main. Der Versichererverband GDV hat sich öffentlich zu der von Politikern geforderten Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler geäußert. | Foto: Bafin

Finanzvermittler, die mit einer Lizenz nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) arbeiten, sollen schrittweise unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden. Das hat die aktuelle Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Der Versicherungsverband GDV hat sich dazu jetzt in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet:

Wenn 34f-Vermittler unter die Kontrolle der Bafin rutschen sollten, wären davon auch die Versicherer betroffen, heißt es vom GDV. Denn viele Vermittler mit 34f-Erlaubnis haben gleichzeitig auch eine Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO – dem Paragrafen für Versicherungsvertrieb. Die Vermittler stellen laut dem Verband damit das Hauptbindeglied zwischen Produktanbietern und Kunden dar.

Das Gros der Versicherungsvermittler sei als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler tätig und vertreibe Produkte nur eines einzigen Anbieters, erinnert der GDV. Die Versicherer hafteten dann auch für mögliche Beratungsfehler. Die Kunden seien somit ausreichend geschützt.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Der GDV stellt drei Forderungen:

  1. Die Aufsicht soll für alle Vermittler gleich sein. Gesetzesverstöße müssen gleichermaßen sanktioniert werden – für Finanzanlagen- wie für Versicherungsvermittler – egal, wer die Aufsicht führt.
  2. Auch weiterhin soll jeweils der Beaufsichtigte selbst die Kosten für die Aufsicht tragen, findet der GDV. Eine vermutlich teurere Bafin-Aufsicht würde allerdings wohl viele kleine Vermittlerbetriebe finanziell überfordern. Im Fall der vertraglich gebundenen Versicherungsvermittler, für die die Versicherer derzeit selbst etwaige Kosten übernehmen, ergäbe sich außerdem eine merkwürdige Verflechtung: Die von der Bafin beaufsichtigten Versicherer müssten möglicherweise noch einmal für die Bafin-Aufsicht ihrer Vertriebler zahlen. – Der GDV sagt es nicht ausdrücklich, aber die Folgerung liegt auf der Hand: Das käme die Versicherer teuer zu stehen.
  3. Das Rechtskonstrukt des vertraglich gebundenen Versicherungsvermittlers soll erhalten bleiben, fordert der GDV. Nach Lesart des Verbands untersteht diese Art von Vermittlern außerdem schon der Bafin, zumindest mittelbar. Denn die von der Behörde beaufsichtigten Versicherungsunternehmen kümmern sich um Zuverlässigkeit und Weiterbildung ihrer Vermittler, sozusagen als verlängerter Arm der Bafin. Die Finanzaufsichtsbehörde habe zudem gerade erst die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern konkretisiert – und dabei keine grundlegenden Änderungen gefordert, argumentiert der GDV für die Beibehaltung der alten Regeln.

Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die die  gesetzliche Grundlage für Gewerbeordnungsvermittler bildet, soll im März verabschiedet werden. Der aktuell vorliegende Entwurf enthält allerdings keinen Hinweis auf eine Verschiebung der Aufsicht über 34f-Vermittler. Damit dürfte das Thema allerdings nicht ad acta gelegt worden sein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen